Ausgabe 32/2014
Verfahrensrecht Aktuell vom 07.08.2014
BayLfSt, Vfg. v. 29.04.2014 - S 0331.2.1-3/3 St 42

Wegfall des Erfordernisses der Steuerfestsetzung in Erbfällen nach Ausschlagung der Erbschaft durch sämtliche Erben

Mit der Ausschlagung der Erbschaft durch alle gesetzlichen Erben wird das Bundesland, dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes angehört hat, gem. § 1922, 1936 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 AO als gesetzlicher Erbe Gesamtrechtsnachfolger des verstorbenen Steuerpflichtigen. Es tritt dadurch materiell- und verfahrensrechtlich in die Stellung des Rechtsvorgängers ein (vgl. BFH, Urt. v. 18.11.2004 - V R 66/03, NV). Durch das Zusammenfallen von Steuergläubiger und Steuerschuldner tritt eine sog. Konfusion ein, die zum Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nach § 47 AO führt. Somit besteht keine verfahrensrechtliche Notwendigkeit mehr, noch ausstehende Steuerfestsetzungen vorzunehmen (vgl. BFH, Urt. v. 07.03.2006 - VII R 12/05, BStBl II 2006, 584). Ein Fall des § 156 Abs. 2 AO liegt nicht vor, da wegen der Erlöschenswirkung des § 47 AO das Erfordernis der Steuerfestsetzung entfallen ist.