Ausgabe 45/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 09.11.2022
FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.04.2022 - 3 K 3072/20, Rev. zugelassen

Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG

  1. Der Anwendungsbereich von § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG ist nicht teleologisch zu reduzieren. Insbesondere kommt es nicht in Betracht, das aus § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG herrührende Tatbestandsmerkmal des Ausschlusses oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG hineinzulesen.
  2. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG i.V.m. § 17 EStG ist auch bei einer wortlautorientierten Auslegung verfassungsgemäß, verstößt weder gegen die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Ausreisefreiheit noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG und führt auch nicht im Hinblick auf die Besteuerung künftiger Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschaft zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Doppelbesteuerung.
FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.04.2022 - 3 K 3072/20, Rev. zugelassen