Nachdem der Große Senat des BFH bei Reisen aus geschäftlichem oder beruflichem Anlass durch seinen Grundsatzbeschluss vom 21.09.2009 den Abzug gemischter Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ermöglicht hat, wenn sich berufliche und private Anlässe verbinden, konkretisiert der VI. Senat des BFH dies nun in zwei Urteilen vom 21.04.2010, die in der vergangenen Woche veröffentlicht worden sind:
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