Ausgabe 49/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 07.12.2022
FG Düsseldorf, Urt. v. 09.09.2022 - 3 K 2483/20 E, rkr.

Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer

Nutzt ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin angemieteten Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer allein als Mittelpunkt seiner beruflichen Betätigung zur Einkünfteerzielung, sind die auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen bei ihm in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern er Aufwendungen in mindestens dieser Höhe getragen hat.

FG Düsseldorf, Urt. v. 09.09.2022 - 3 K 2483/20 E, rkr.

Der Kläger hatte zusammen mit seiner Lebensgefährtin ein Einfamilienhaus angemietet, in dem er einen Raum als Arbeitszimmer nutzte. Im Streitjahr entstanden Kosten von 26.607 €; 2.661 € entfielen auf das Arbeitszimmer, was 10 % der auf das Haus anfallende Kosten entsprach. Der Kläger machte den Betrag in voller Höhe als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte jedoch nur 50 % davon an, da nur dieser Anteil tatsächlich vom Kläger getragen worden sei. Die Rechtsprechung zum Drittaufwand bei Ehegatten ist bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht anwendbar.