Ausgabe 29/2022
Sonstiges Aktuell vom 20.07.2022
BFH, Urt. v. 27.04.2022 - II R 9/20

Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG

  1. Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft.
  2. Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen.
  3. Das Erbschaftsteuerfinanzamt entscheidet, ob eine Wertfeststellung dem Grunde nach erforderlich ist. Dem zur Wertfeststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG berufenen Finanzamt obliegt die Entscheidung über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG.
BFH, Urt. v. 27.04.2022 - II R 9/20

Bei der Klägerin zu 3. handelte es sich um eine Stiftung & Co. KG, deren Gegenstand die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens war. Alleinige Komplementärin und allein zur Geschäftsführung sowie Vertretung berechtigt und verpflichtet war eine nach § 80 BGB anerkannte selbständige Familienstiftung. Alleiniger Kommanditist war der Erblasser. Mit dessen Tod wurden die Kläger zu 1. und 2. durch Sondererbfolge Kommanditisten.