Ausgabe 41/2015
Thema der Woche vom 08.10.2015
BFH, Urt. v. 09.06.2015 - VIII R 18/12

Wie sind Zinsen auf Rentennachzahlungen zu besteuern?

Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Verzinsung von Zahlungsansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigt. Das Sozialrecht sieht vergleichbar mit dem Abgabenrecht eine Verzinsung von Erstattungsansprüchen vor. Geregelt ist die Verzinsung in § 44 SGB I. Das Einkommensteuerrecht sieht anders als bei der Verzinsung nach § 233a AO allerdings keine eindeutige Regelung zur Bestimmung der Einkunftsart vor. In dem Verfahren war daher streitig, ob es sich um sonstige Einkünfte gem. § 22 EStG oder um Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG handelt.

BFH, Urt. v. 09.06.2015 - VIII R 18/12

Ausgangssachverhalt

Die Klägerin bezog von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Witwenrente sowie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Schwerbehindertenrente wurde Ende 2005 neu festgestellt. Für die Zeit von Mai 1999 bis Ende 2005 erhielt die Klägerin im Streitjahr 2006 eine Rentennachzahlung von ca. 11.000 €. Außerdem wurden ihr Zinsen nach § 44 Abs. 1 SGB I in Höhe von ca. 1.400 € ausbezahlt.