Ausgabe 37/2017
Thema der Woche vom 12.09.2017
BFH, Urt. v. 20.03.2017 - X R 12/15

Wie wird die Gewerbesteuerermäßigung bei Personengesellschaften ermittelt?

Doppel- und mehrstöckige Personengesellschaften sind oft als Investitionsvehikel in der Immobilienbranche, im Private-Equity-Geschäft oder bei Fonds für erneuerbare Energien anzutreffen. Wie in diesen Fällen bei unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätzen genau der Steuerermäßigungsbetrag für die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer auf Gesellschafterebene zu erfassen ist, war bisher noch offen. Der BFH hat nun in einem Grundsatzurteil hierzu Stellung genommen.

BFH, Urt. v. 20.03.2017 - X R 12/15

Rechtlicher Rahmen

  • Nach § 35 Abs. 1 EStG kann gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerlast natürlicher Personen zumindest partiell angerechnet werden.
  • Der Ermäßigungsbetrag beträgt das 3,8fache des jeweils für den entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrags, dies bedeutet eine Beschränkung der Anrechnung.
  • Nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist der Abzug des Steuerermäßigungsbetrags auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer beschränkt.

Der Urteilsfall