Ausgabe 18/2022
Verfahrensrecht Aktuell vom 04.05.2022
BFH, Urt. v. 14.12.2021 - VII R 15/19

Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO

  1. Bei einer Streitigkeit darüber, ob eine erloschene Abgabenschuld nach § 144 Abs. 1 InsO rückwirkend wieder aufgelebt ist, handelt es sich um eine Streitigkeit über die Verwirklichung eines Steueranspruchs i.S.v. § 218 Abs. 2 AO.
  2. § 144 Abs. 1 InsO setzt auch bei einem in einem Drei-Personen-Verhältnis geschlossenen Vergleich voraus, dass die Leistung anfechtbar war.
BFH, Urt. v. 14.12.2021 - VII R 15/19

Gewährt der Empfänger einer anfechtbaren Leistung das Erlangte zurück, so lebt gem. § 144 Abs. 1 InsO seine Forderung wieder auf. Bereits der Wortlaut der Vorschrift legt nahe, dass es sich bei der Forderung, die von der Rechtsfolge des § 144 Abs. 1 InsO erfasst wird, um die nämliche Forderung handelt, die aufgrund der zunächst erfolgten Leistung erloschen ist.