Wiedereinsetzung, Verschulden, Sorgfaltspflicht, E-Mail, Einspruchsfrist, Steuerberater
Rechtsfrage: Ist die Anforderung einer Lesebestätigung bei Einlegung eines Einspruchs per E-Mail für die Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist notwendig, weil nur in diesem Fall der absendende Steuerberater seinen Kontrollpflichten in ausreichendem Maße nachkommt und die Frist ohne Verschulden versäumt hat (vergleichbare Sorgfaltspflichten wie nach der BGH-Rechtsprechung zum E-Mailverkehr zwischen Anwälten)?
Hinweise:
Zulassung durch FG
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht, vom 27.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 744/22