BFH anhängig
VI R 2/23
Normen:
AO § 110 Abs. 1; AO § 355 Abs. 1;
Vorinstanzen:
Sächsisches Finanzgericht, vom 27.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 744/22

Wiedereinsetzung, Verschulden, Sorgfaltspflicht, E-Mail, Einspruchsfrist, Steuerberater

BFH-anhängig seit 20.06.2023
VI R 2/23

DRsp Nr. 2023/61387

Wiedereinsetzung, Verschulden, Sorgfaltspflicht, E-Mail, Einspruchsfrist, Steuerberater

Rechtsfrage: Ist die Anforderung einer Lesebestätigung bei Einlegung eines Einspruchs per E-Mail für die Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist notwendig, weil nur in diesem Fall der absendende Steuerberater seinen Kontrollpflichten in ausreichendem Maße nachkommt und die Frist ohne Verschulden versäumt hat (vergleichbare Sorgfaltspflichten wie nach der BGH-Rechtsprechung zum E-Mailverkehr zwischen Anwälten)?

Normenkette:

AO § 110 Abs. 1; AO § 355 Abs. 1;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht, vom 27.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 744/22