Ausgabe 17/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 24.04.2014
FG Niedersachsen, Urt. v. 20.11.2013 - 4 K 124/13, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: IV R 1/14)

Windkraftanlagen: Zeitpunkt der Anschaffung von Wirtschaftsgütern

Die Anschaffung eines Wirtschaftsguts erfolgt erst mit Übergang der Gefahr auf den Besteller.

Ein Erwerber hat in der Regel erst dann die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein Wirtschaftsgut, wenn er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist. Das erfordert in der Regel den Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten.

Sind am Bilanzstichtag nicht alle vorbezeichneten Merkmale erfüllt, bedarf es einer wertenden Beurteilung anhand der Verteilung der mit dem zu bilanzierenden Vermögensgegenstand verbundenen Chancen und Risiken.

Gegen den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums spricht es insbesondere, wenn die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Wirtschaftsguts noch nicht auf den Erwerber übergegangen ist.

FG Niedersachsen, Urt. v. 20.11.2013 - 4 K 124/13, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: IV R 1/14)

Kurzfassung

Im Urteilsfall waren der Zeitpunkt der Anschaffung von Windkraftanlagen und damit die Inanspruchnahme von AfA sowie die Vornahme von Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG a.F. streitig.