FG Niedersachsen, Urt. v. 17.11.2016 - 6 K 230/15, rkr.
Wirtschaftliches Eigentum bei Wertpapierleihe
Zu der Frage, wann wirtschaftliches Eigentum i.S.d. § 39 Abs. 1AO bei einer Wertpapierleihe zu bejahen ist.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind auch bei einer Wertpapierleihe die allgemeinen Grundsätze zum Übergang des zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums an KapG-Anteilen anzuwenden.
Danach werden die Erträge aus den verliehenen Wertpapieren regelmäßig dem Entleiher zuzurechnen sein, weil er zivilrechtlicher Eigentümer der Wertpapiere wurde.
Ausnahmsweise verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den verliehenen Aktien beim Verleiher, wenn die zu beurteilenden Wertpapiergeschäfte nicht darauf angelegt waren, dem Entleiher im wirtschaftlichen Sinne die Erträge aus den verliehenen Aktien zukommen zu lassen (Anschluss an BFH, Urt. v. 18.08.2015 - I R 88/13, BFH/NV 2016, 341).
FG Niedersachsen, Urt. v. 17.11.2016 - 6 K 230/15, rkr.
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