Ob aus Unachtsamkeit oder weil es keine anderen Möglichkeiten gibt, sind Parkverstöße von Arbeitnehmern mit dem Firmenwagen wohl allzu häufig, insbesondere im Transportgewerbe. Der BFH hatte sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage zu befassen, ob entsprechende vom Arbeitgeber übernommene Verwarnungsgelder Arbeitslohn darstellen.
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