Zahlungen einer luxemburgischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer SICAV sind nicht steuerpflichtig.
Im Streitfall hatte eine in Deutschland ansässige GmbH Zahlungen (Ausschüttungen) einer luxemburgischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer SICAV (société d'investissement à capital variable) erhalten, an der sie zu 25 % beteiligt war. Bei der ausschüttenden Gesellschaft handelte es sich um einen Dachfonds, sie war in Luxemburg als Investmentvermögen von der Körperschaftsteuer befreit.
Die GmbH war der Ansicht, dass die Ausschüttungen gem. dem
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