Ob auf Kapitaleinkünfte der Regelsteuersatz oder der ermäßigte Abgeltungsteuersatz anzuwenden ist, kann zu signifikanten Unterschieden in der Steuerbelastung führen. Der BFH hat nun in einem aktuellen Urteil zu der Frage entschieden, ob bei Zinseinkünften aus einer GmbH bei mittelbarer Beteiligung des Empfängers der Abgeltungsteuersatz oder die Regelbesteuerung anzuwenden ist. Mit seiner Entscheidung stellt sich der BFH gegen die Ansicht der Finanzverwaltung.
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