Verlangt ein Anleger die Auszahlung fälliger
Zins- oder Anlagebeträge vom Betreiber eines Schneeballsystems,
ist für die Prüfung von dessen Leistungsfähigkeit und -bereitschaft
im Zeitpunkt einer Gutschriftserteilung oder der Vereinbarung, Renditen
wiederanzulegen, nicht erheblich, in welchem Umfang der Anleger
Bemühungen entfaltet, um seinen Auszahlungswunsch durchzusetzen,
sondern wie der Betreiber des Schneeballsystems auf den Auszahlungswunsch
reagiert (Anschluss an BFH, Urt. v. 30.10.2001 - VIII R 15/01, BStBl
II 2002, 138; v. 16.03.2010 - VIII R 4/07, BStBl II 2014,
Kurzfassung
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH führen Gutschriften über wiederangelegte Renditen in Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S.v. § 20 EStG. Eine weitere Voraussetzung, die erfüllt sein muss, ist, dass der Gläubiger (der Anleger) im Zeitpunkt der Novation oder der Gutschrift in den Büchern des Betreibers des Schneeballsystems tatsächlich in der Lage gewesen ist, die Auszahlung ohne weiteres Zutun des leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen.
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