Ausgabe 37/2023
Verfahrensrecht Aktuell vom 13.09.2023
FG Hamburg, Urt. v. 13.04.2023 - 5 K 92/22, rkr.

Zugangsfiktion des § 122 Abs, 2 Nr. 1 AO bei Zentralversand von Bescheiden

Bei Anwendung der Dreitagesfiktion gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO hat das FG das Datum der tatsächlichen Aufgabe zur Post von Amts wegen zu ermitteln. Die dreitägige Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt - jedenfalls im Streitfall - trotz Einschaltung eines privaten Postdienstleistungsunternehmens bei dem Versand von Steuerbescheiden im sog. Zentralversand durch ein Hamburger Finanzamt.

FG Hamburg, Urt. v. 13.04.2023 - 5 K 92/22, rkr.

Kurzfassung

Mit Bescheid vom 02.09.2021 stellte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für 2020 für den Kläger gesondert fest. Die Bescheide wurden im Zentralversand gedruckt. Gegen den Beschied legte der Kläger am 07.10.2021 über das Elster-Portal Einspruch ein. Das Finanzamt verwarf den Einspruch mit der Einspruchsentscheidung vom 08.10.2021, da er verfristet war. Nach Ansicht des Klägers war der Einspruch nicht verfristet, da der Bescheid erst am 07.09.2021 einging. Die Annahme einer Postlaufzeit von fünf Tagen sei wahrscheinlicher. Die Aufgabe zur Post war nicht nachgewiesen. Auch sei die Dreitagesfiktion nicht anwendbar.