Ausgabe 23/2013
Thema der Woche vom 06.06.2013

Zugriff des Finanzamts auf Daten einer Apotheke

Führt ein Apotheker über die nach der Rechtsprechung zulässige Ermittlung der Tageseinnahmen durch Tagesendsummenbons hinaus freiwillig eine von seiner PC-Kasse erstellte Datei mit Einzelaufzeichnungen der Barverkäufe, ist er in der Regel nicht verpflichtet, diese Datei dem Finanzamt bei einer Betriebsprüfung vorzulegen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des FG Hessen vom 20.04.2013 - 4 K 422/12 hervor.

Sachverhalt

In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt erfasste eine Apothekerin die Bareinnahmen ihrer Apotheke mit einer PC-Kasse. Die baren Tageseinnahmen stellte sie durch fortlaufende Tagesendsummenbons mit anschließender Nullstellung des Kassenspeichers fest. Die Summe der täglichen Bareinnahmen wurde manuell in das Kassenbuch übertragen, das Grundlage der Buchführung war.