1. Die Berufung der Klägerin und Berufungsklägerin gegen das am 08.06.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (2-
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin und Berufungsklägerin.
3. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,-- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
I.
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