Ausgabe 31/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 03.08.2022
FG Münster, EuGH-Vorlage v. 27.06.2022 - 15 K 2327/20 AO

Zum Direktanspruch des Leistungsempfängers gegen die Finanzbehörde

Mit Blick auf den Neutralitäts- und Effektivitätsgrundsatz stellt sich folgende Frage: Besteht ein Anspruch des Leistungsempfängers (Kläger) auf Erstattung der von ihm an seine Vorlieferanten zu viel gezahlten Mehrwertsteuer einschließlich der Zinsen unmittelbar gegen die Finanzbehörde, wenn noch die Möglichkeit besteht, dass die Finanzbehörde durch die Vorlieferanten aufgrund einer Berichtigung der Rechnungen zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird und dann keinen Rückgriff mehr beim Leistungsempfänger nehmen kann? Konsequenz des Bestehens eines solchen Anspruchs wäre u.U., dass die Finanzbehörde dieselbe Mehrwertsteuer zweimal erstatten müsste.

FG Münster, EuGH-Vorlage v. 27.06.2022 - 15 K 2327/20 AO

Der Kläger - ein Land- und Forstwirt - erwarb Holz von seinen Vorlieferanten, die in ihren Rechnungen jeweils einen Umsatzsteuersatz von 19 % auswiesen. Der Kläger selbst veräußerte und lieferte das Holz (Brennholz) an seine Kunden und wies in seinen Rechnungen jeweils den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 % aus. Die Vorlieferanten führten die Steuer in Höhe von 19 % an das Finanzamt ab. Der Kläger erklärte Ausgangsumsätze zu lediglich 7 % und brachte seinerseits den Vorsteuerabzug aus den Lieferungen in Höhe von 19 % in Abzug.