Viele Eltern erhalten
künftig für ihre leiblichen Kinder oder für Kinder, die sie adoptieren
und die ab dem 01.01.2013 geboren werden, geringere staatliche Zuschüsse.
Das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs vom 10.09.2012
ändert grundsätzlich nichts am Charakter der Leistung, die als
Ersatz für das weggefallene Erwerbseinkommen gezahlt wird (BGBl
I 2012,
Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich aus dem erzielten durchschnittlichen monatlichen Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit (§§ 2b bis 2f BEEG), bei
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|