Der BFH hat in seinen Urteilen vom 07.07.2011 - V R 41/09,
V R 42/09 und V R 21/10 über Fragen der Zuordnung eines einheitlichen
Gegenstands zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG im Fall der Errichtung
eines teilunternehmerisch genutzten Gebäudes entschieden. In drei weiteren
Urteilen hat er sich grundsätzlich zu den Voraussetzungen und zum
Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation
einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
geäußert (Urt. v. 19.07.2011 -
Das BMF hat unter Berücksichtigung dieser BFH-Urteile zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG Stellung genommen.
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