Ausgabe 7/2014
Umsatzsteuer Aktuell vom 13.02.2014
BMF-Schreiben v. 02.01.2014 - IV D 2 - S 7300/12/10002: 001

Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG

Der BFH hat in seinen Urteilen vom 07.07.2011 - V R 41/09, V R 42/09 und V R 21/10 über Fragen der Zuordnung eines einheitlichen Gegenstands zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG im Fall der Errichtung eines teilunternehmerisch genutzten Gebäudes entschieden. In drei weiteren Urteilen hat er sich grundsätzlich zu den Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie geäußert (Urt. v. 19.07.2011 - XI R 29/09, BStBl II 2012, 430; XI R 21/10, BStBl II 2012, 434; XI R 29/10, BStBl II 2012, 438).

Das BMF hat unter Berücksichtigung dieser BFH-Urteile zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG Stellung genommen.