Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Maulbronn - Grundbuchamt - vom 3. Juli 2023 wird aufgehoben.
I.
Die Beteiligten wenden sich gegen eine Zwischenverfügung, durch die der Vollzug von Grundbuchanträgen von der Vorlage von Erbnachweisen und einer Bewilligung des oder der Erben abhängig gemacht wird; die Beteiligten halten dies wegen einer nach ihrer Auffassung als transmortal aufzufassenden Vollmacht nicht für erforderlich.
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