Ausgabe 22/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 01.06.2022
BFH, Urt. v. 01.02.2022 - V R 33/18

Zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG in den Fällen des § 13b UStG a.F.

  1. Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG setzt einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraus.
  2. Der ursprüngliche Vorsteuerabzug kann sich in den Fällen des § 13b UStG a.F. aus der Saldierung der Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Satz 1 UStG a.F. mit dem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ergeben.
BFH, Urt. v. 01.02.2022 - V R 33/18

Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG setzt einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraus. Ob ein derartiger Vorsteuerabzug vorliegt, richtet sich nach dem für das Abzugsjahr vorliegenden Steuerbescheid. Wesentliches Merkmal für diesen ist gem. § 157 Abs. 1 Satz 2 AO die festgesetzte Steuer, während die dieser Steuer zugrundeliegenden Besteuerungsgrundlagen nach § 157 Abs. 2 AO nur einen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheids bilden.

Danach war im Streitfall von einer Berichtigung abgezogener Vorsteuerbeträge wegen eines Wechsels von der umsatzsteuerpflichtigen zu einer umsatzsteuerfreien Grundstücksvermietung auszugehen: