Die hier vorgestellte
rechtskräftige Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 19.12.2013
- 1 K 1939/12 ist in einem Verfahren ergangen, in dem der BFH bereits
eine Revisionsentscheidung getroffen hat. Die Sache befand sich
aufgrund des BFH-Urteils vom 26.04.2012 - V R 2/11 (BStBl II 2012,
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