Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 25.11.2021 -
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 20.09.2021 -
Die Kosten der Beschwerdeverfahren hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten um den Vorsteuerabzug aus Rechnungen der D UG (D).
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