Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.11.2021 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Beschwerde ist nicht begründet.
1. Die Revision ist nicht wegen eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung —FGO—).
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