Ausgabe 27/2021
Thema der Woche vom 07.07.2021

Zustimmung zum KöMoG durch Bundesrat erfolgt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.06.2021 dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) zugestimmt. Das Gesetz ist bereits in Kraft getreten.

1. Option zur Körperschaftsteuer

Mit einem neuen § 1a KStG wird Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und ihren Gesellschaftern die Möglichkeit eingeräumt, ertragsteuerlich und verfahrensrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft und deren nicht persönlich haftende Gesellschafter behandelt zu werden. Nach § 1a KStG antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Gesellschaften, die auch für einen "echten" Formwechsel nach § 25 UmwStG in Frage kommen.

Unwiderruflicher Antrag