Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.06.2021 dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) zugestimmt. Das Gesetz ist bereits in Kraft getreten.
Mit einem neuen § 1a KStG wird Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und ihren Gesellschaftern die Möglichkeit eingeräumt, ertragsteuerlich und verfahrensrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft und deren nicht persönlich haftende Gesellschafter behandelt zu werden. Nach § 1a KStG antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Gesellschaften, die auch für einen "echten" Formwechsel nach § 25 UmwStG in Frage kommen.
Unwiderruflicher Antrag
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