Zwangsweise
Beendigung einer Betriebsaufspaltung - Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
an nahe Angehörige
Die
Gesamtplanrechtsprechung des BFH findet keine Anwendung, wenn sich
der Steuerpflichtige bewusst für die Übertragung von Wirtschaftsgütern
in Einzelakten entscheidet und sich diese Schritte zur Erreichung
des "Gesamtziels" als notwendig erweisen, auch wenn dem
Ganzen ein vorab erstelltes Konzept zugrunde liegt und die Übertragungen
in unmittelbarer zeitlicher Nähe zueinander erfolgen.
Sieht ein vorab erstelltes
Konzept vor, dass Teile des vereinbarten Kaufpreises - oder gar
der gesamte vereinbarte Betrag - unmittelbar als Schenkung von dem
Veräußerer an den Erwerber zurückfließen, liegt in Höhe des
zurückgeschenkten Betrags keine entgeltliche Übertragung vor.
Bei einer "teilentgeltlichen
Betriebsaufgabe" sind die Grundsätze der sog. Einheitstheorie
nicht anzuwenden.