Ausgabe 49/2018
Thema der Woche vom 04.12.2018
EuGH, Urt. v. 29.11.2018 - C-548/17

Zweifel an der bestehenden Regelung zur Soll-Versteuerung

Mit Vorabentscheidungsersuchen vom 21.06.2017 - V R 51/16 hatte der BFH Zweifel an der bestehenden Regelung zur Soll-Versteuerung in Deutschland angemeldet. Im Kern ging es um die Frage, ob die Steuer in jedem Fall mit Ausführung der entsprechenden Leistung entsteht. Betroffen war eine GmbH, die Profifußballspieler an Vereine vermittelte. Mit Urteil vom 29.11.2018 hat jetzt der EuGH auf die Vorlagefragen des BFH geantwortet. Dabei ist die Antwort schlichter und weniger konsequenzenreich ausgefallen, als dies ursprünglich aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens zu erwarten gewesen wäre.

EuGH, Urt. v. 29.11.2018 - C-548/17

Ausgangslage

Klägerin des Ausgangsverfahrens ist eine GmbH (baumgarten sports & more GmbH), die Profifußballspieler an Fußballvereine vermittelt. Bei erfolgreicher Vermittlung eines Spielers erhält die GmbH durch den jeweiligen Verein eine Provision. Voraussetzung für die Provisionszahlung ist, dass der Spieler einen Arbeitsvertrag unterschreibt und Inhaber einer von der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) erteilten Lizenz ist.

Die Provision wird vereinbarungsgemäß halbjährlich an die Gesellschaft ausgezahlt. Voraussetzung ist dabei, dass der Spieler bei dem betreffenden Verein weiterhin unter Vertrag bleibt und die Lizenz der DFL weiter fortbesteht.