Das BMF hat mit Schreiben vom 01.11.2013 - IV C 4 - S 2290/13/10002 zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen (§ 34 EStG) Stellung genommen.
Scheidet ein Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers vorzeitig aus einem Dienstverhältnis aus, können ihm folgende Leistungen des Arbeitgebers zufließen, die wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung gegeneinander abzugrenzen sind:
Auch die Modifizierung betrieblicher Renten kann Gegenstand von Auflösungsvereinbarungen sein.
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