Ausgabe 46/2013
Thema der Woche vom 14.11.2013

Zweifelsfragen zur Behandlung von Entlassungsentschädigungen nach § 34 EStG

Das BMF hat mit Schreiben vom 01.11.2013 - IV C 4 - S 2290/13/10002 zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen (§ 34 EStG) Stellung genommen.

Scheidet ein Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers vorzeitig aus einem Dienstverhältnis aus, können ihm folgende Leistungen des Arbeitgebers zufließen, die wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung gegeneinander abzugrenzen sind:

  • normal zu besteuernder Arbeitslohn nach § 19, ggf. i.V.m. § 24 Nr. 2 EStG,
  • steuerbegünstigte Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 EStG,
  • steuerbegünstigte Leistungen für eine mehrjährige Tätigkeit i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG.

Auch die Modifizierung betrieblicher Renten kann Gegenstand von Auflösungsvereinbarungen sein.