Arbeits- und Sozialversicherungsrecht vom 07.05.2019
Ein Tarifvertrag kann selbst dann vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen, wenn das dazu führt, dass der Leiharbeitnehmer deutlich weniger verdient als der Arbeitnehmer des Einsatzbetriebs. Die Begrenzungen des § 8 Abs. 2 AÜG führen nicht dazu, [...]