LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 16.08.2023 (L 1 KR 205/23 B ER)
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 12. Mai 2023 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Senat geht davon aus, dass sich der [...]