LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 05.12.2022 (L 4 AS 681/21 B)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitgegenständlich ist das Rechtsanwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das der Beschwerdeführerin für ein Klageverfahren [...]