Körperschaftsteuer Aktuell vom 03.11.2021
Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen steht die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen. Es widerspricht allgemeinen Erfahrungssätzen, wenn das Tatgericht ohne gegenteilige Tatsachenfeststellungen davon ausgeht, dass ein fremder Dritter für ein nachrangiges und unbesichertes Darlehen denselben Zins vereinbaren würde wie für ein besichertes und vorrangiges Darlehen. BFH, Urt. v. 18.05.2021 - I R 62/17 Im Streitjahr 2012 erwarb eine inländische GmbH alle Anteile an der T GmbH. Den Erwerb finanzierte sie durch drei unterschiedliche Darlehen, die wie folgt besichert bzw. verzinst waren: Darlehen ihrer Muttergesellschaft (D GmbH), unbesichert, 8 % p.a., Bankdarlehen, vollumfänglich besichert, 4,78 %, Darlehen des Verkäufers, unbesichert, 10 %. Das [...]