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Sonstiges Aktuell vom 22.03.2023

Keine Hinzurechnung bei Anmietung von Werbeflächen

Aufwendungen eines Unternehmens für die Anmietung von Werbeflächen (an U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen sowie in Bahnhöfen und im öffentlichen Raum in Gaststätten und an Autobahnen) sowie Sponsoringaufwendungen für Fußballclubs (u.a. Brustsponsoring auf den Spielertrikots, Bodenwerbung auf dem Spielfeld des Fußballplatzes, Anzeigen in Programmheften zu den Spielen, Darstellung des Logos der Klägerin auf der Vereinshomepage und auf der Pressewand) unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 Buchst. d oder e GewStG, da die angemieteten Werbeflächen nicht zum fiktiven Anlagevermögen des Unternehmens gehören. FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.08.2022 - 5 K 5101/20, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: III R 36/22) Die Klägerin betrieb in den Jahren 2012 bis 2015 einen Gewerbebetrieb. Zu Werbezwecken war sie Sponsorin von zwei Fußballvereinen. Des Weiteren bezog sie bei Werbeunternehmen Leistungen der Mobil- und Plakatwerbung im öffentlichen und [...]
Sonstiges Aktuell vom 22.03.2023

Grundsteuerreform: Gebäudeeigenschaft von Mobilheimen

Für die Frage, ob sog. Mobilheime bewertungsrechtlich als Gebäude anzusehen und damit als Grundvermögen zu bewerten sind, ist allein entscheidend, ob das Mobilheim mit dem Grund und Boden fest verbunden ist. Das ist der Fall, wenn es auf einzelne oder durchgehende Fundamente gegründet ist. Untergelegte Steine oder Stützen, die lediglich der Standsicherheit des Mobilheims dienen, sind nicht als Fundament im Sinne des Abgrenzungserlasses anzusehen. Im Allgemeinen wird danach die Gebäudeeigenschaft nur bei Mobilheimen in Containerbauweise zu bejahen sein. Nach der Rechtsprechung zur Ortsfestigkeit ist eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden auch dann anzunehmen, wenn bei Bauwerken zum Feststellungszeitpunkt entweder eine auf Dauer angelegte Nutzung (mindestens sechs Jahre am selben Standort) gegeben ist oder aufgrund der Zweckbestimmung eine dauernde Nutzung zu erwarten ist (BFH, Urt. v. 23.09.1988 - III R 67/85, BStBl II 1989, 113). Diese Grundsätze sind auch bei [...]
Sonstiges Aktuell vom 22.03.2023

Befugnisse der Lohnsteuerhilfevereine

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben ihre gleichlautenden Erlasse zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine und zur Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Nr. 11 StBerG neu gefasst. Diese Erlasse treten mit Veröffentlichung im BStBl I an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.11.2021 (BStBl I 2021, 2325). Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse v. [...]
Sonstiges Aktuell vom 15.03.2023

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien

Das Erdbeben in der Türkei und in Syrien im Februar 2023 hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Wegen der hohen Anteilnahme und Spendenbereitschaft in der Bevölkerung werden die der Unterstützung der Betroffenen des Erdbebens in der Türkei und in Syrien dienenden und in solchen Fällen üblichen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst. Sie gelten für die Unterstützungsmaßnahmen, die vom 06.02.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden. Angesprochen werden folgende Maßnahmen: Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen I. Spendenaktionen II. Verwendung sonstiger vorhandener Mittel Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen I. Zuwendung als Sponsoringmaßnahme II. Zuwendungen an Geschäftspartner III. Sonstige Zuwendungen IV. Behandlung der Zuwendungen im betrieblichen Bereich beim Empfänger [...]
Sonstiges Aktuell vom 15.03.2023

Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG

Der BFH hat in seinen Entscheidungen vom 12.01.2017 (IV R 55/11, BStBl II 2017, 725) und vom 14.06.2018 (III R 35/15 (zuvor I R 41/15), BStBl II 2018, 662) die Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG bestätigt. Die gegen die BFH-Entscheidung vom 14.06.2018 eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG durch Beschluss vom 05.09.2021 (1 BvR 2150/18) nicht zur Entscheidung angenommen. Die gleichlautenden Erlasse vom 28.10.2016, BStBl I 2016, 1114, zur vorläufigen Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Sämtliche erstmaligen Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags für Erhebungszeiträume ab 2008 mit Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG sind künftig insoweit endgültig durchzuführen. Im Übrigen gelten die im [...]
Sonstiges Aktuell vom 08.03.2023

Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG

Gemäß § 187 Abs. 3 Satz 4 BewG hat die Verwaltung auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindizes für Deutschland die maßgebenden Verbraucherpreisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 bekanntgegeben. Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2022 (2015 = 100) = 122,2 Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 (2015 = 100) = 81,6 BMF-Schreiben v. 27.01.2023 - IV C 7 - S 3224/23/10001 [...]
Sonstiges Aktuell vom 01.03.2023

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

Gemäß § 190 Abs. 4 Satz 4 BewG hat die Verwaltung die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 Teil II BewG bekanntgegeben, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10.01.2023 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2022; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 anzuwenden sind. Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100): Gebäudearten 1.01 bis 5.1 gemäß Anlage 24 Teil II BewG = 164,0 Gebäudearten 5.2 bis 18.2 gemäß Anlage 24 Teil II BewG = 166,9 BMF-Schreiben v. 30.01.2023 - IV C 7 - S 3225/20/10001 [...]
Sonstiges Aktuell vom 15.02.2023

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei sog. Drittanstellung von Geschäftsführern

Ist bei einer KGaA die nicht am Kapital beteiligte Komplementärin, eine GmbH & Co. KG (KG), zu 100 % an ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, einer GmbH, beteiligt, und sind in dieser GmbH sowohl Kommanditisten der KG als auch nicht an der KG beteiligte Personen Geschäftsführer, führt die Übertragung der Geschäftsführung der KGaA durch Anstellungsvertrag auf diese Personen (sog. Drittanstellung) nicht dazu, dass die dadurch ausgelösten Aufwendungen die Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 4 GewStG bei der Gewerbeertragsermittlung der KGaA mindern, wenn der KG durch Satzung ein entsprechender Ersatzanspruch zusteht. Die Geschäftsführer der KGaA üben dann faktisch und wirtschaftlich ihre Tätigkeit für Rechnung der KG aus. BFH, Urt. v. 14.09.2022 - I R 13/20 Wie bereits der Leitsatz zeigt, handelt es sich um ein sehr komplexes Vertragskonstrukt. Nach § 8 Nr. 4 GewStG werden dabei dem Gewinn aus Gewerbebetrieb die Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter [...]
Sonstiges Aktuell vom 08.02.2023

Berücksichtigung von Grunderwerbsteuer beim Übernahmegewinn aus Aufwärtsverschmelzung

Die Zuordnung von Kosten zu den "Kosten für den Vermögensübergang" als Bestandteil des "außer Ansatz bleibenden" Übernahmeergebnisses (§ 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) folgt dem Veranlassungsprinzip. Objektbezogene Aufwendungen - wie z.B. die Grunderwerbsteuer beim Übergang eines Grundstücks - erfüllen diese Zuordnungsbedingung nicht. Bei der aufgrund einer sog. Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuer fehlt es aber an einem solchen Objektbezug; denn Gegenstand der Besteuerung nach § 1 Abs. 3 GrEStG ist nicht der Anteilserwerb als solcher, sondern die durch ihn begründete Zuordnung aller Anteile in einer Hand, auf deren Grundlage das Gesetz einen zivilrechtlich nicht eingetretenen grundstücksbezogenen Erwerbsvorgang fingiert (BFH, Urt. v. 20.04.2011 - I R 2/10, BFHE 233, 251, BStBl II 2011, 761; v. 14.03.2011 - I R 40/10, BFHE 233, 393, BStBl II 2012, 281). BFH, Urt. v. 23.11.2022 - I R 25/20 Die Klägerin wurde im Rahmen einer Umstrukturierung (Anteilserwerb und [...]
Sonstiges Aktuell vom 08.02.2023

Grunderwerbsteuer im Flurbereinigungsverfahren

Eine Ausführungsanordnung zum Flurbereinigungsplan stellt auf den dort benannten Wirkungszeitpunkt einen steuerbaren Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG dar. Der maßgebende Steuersatz richtet sich nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausführungsanordnung. Unerheblich ist, ob eine Bindung der Beteiligten vorgelagert ist, sei es durch eine wirksame Planvereinbarung, sei es durch eine etwaige Unwiderruflichkeit der Zustimmung zur Übernahme von Land. BFH, Urt. v. 12.10.2022 - II R 7/20 Streitig war, ob die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes bei einem grunderwerbsteuerlichen Erwerb im Flurbereinigungsverfahren an die Verwirklichung des Erwerbvorgangs oder an den Zeitpunkt der Steuerentstehung knüpft und ob die Verwirklichung des Erwerbvorgangs i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG bereits mit der Verhandlungsniederschrift oder erst mit der Ausführungsanordnung eingetreten ist. Der Kläger war Teilnehmer eines 2002 eingeleiteten Flurbereinigungsverfahrens. In [...]
Sonstiges Aktuell vom 08.02.2023

Auch bei Betriebsübergang im Ganzen kein Abzug vorweggenommener Betriebsausgaben

Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus, insbesondere die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsausgaben sind daher gewerbesteuerrechtlich unbeachtlich. Diese allgemeinen Grundsätze gelten auch im Fall eines (von § 2 Abs. 5 GewStG erfassten) Betriebsübergangs im Ganzen. Die Gewährleistungen der EUGrdRCh gelten nach ihrem Art. 51 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei Durchführung des Rechts der Union, nicht aber bei der Durchführung von nicht harmonisierten Teilen des nationalen Rechts. BFH, Urt. v. 30.08.2022 - X R 17/21 Streitig war, ob vor Eröffnung von Betriebsräumen angefallene Aufwendungen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags abgezogen werden können oder ob es sich hierbei um gewerbesteuerrechtlich unbeachtliche Kosten für Vorbereitungshandlungen handelt. [...]
Sonstiges Aktuell vom 01.02.2023

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasingverträgen

Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist - ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen - wirtschaftlich zu verstehen. Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der "Leasingrate" und nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen. BFH, Urt. v. 20.10.2022 - III R 33/21 In den Streitjahren schloss die Klägerin als Leasingnehmerin Leasingverträge über Kraftfahrzeuge mit verschiedenen Unternehmen ab. Wie vertraglich vereinbart, übernahm die Klägerin in den Streitjahren anfallende Wartungsgebühren. Im Rahmen einer Außenprüfung gelangte das Finanzamt zu der Ansicht, dass die oben benannten und bezifferten Wartungsgebühren Teil der Leasingraten seien. Diese seien gem. § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG mit einem Fünftel in die Summe einzuberechnen, die zu einem Viertel dem Gewinn aus Gewerbebetrieb wieder hinzuzurechnen sei. Der gegen die entsprechend geänderten Bescheide gerichtete Einspruch und die [...]
Sonstiges Aktuell vom 25.01.2023

Grunderwerbsteuer bei Übernahme von Nießbrauch und Wohnrecht

Wird im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags die Verpflichtung des Verkäufers, eine Sache frei von Rechtsmängeln zu übergeben, abbedungen, belässt der Grundstückskäufer also die Nutzungen dem Verkäufer oder einem Dritten über die Übergabe der Sache hinaus, liegt darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer für den Erwerb der Sache hingibt. Dies rechtfertigt die Einbeziehung der dem Verkäufer bzw. einem Dritten vorbehaltenen Nutzungen in die Gegenleistung nach § 9 GrEStG. Für die Bestimmung der Gegenleistung ist maßgebend, zu welchen Leistungen sich die Vertragsschließenden tatsächlich verpflichtet haben. FG Baden-Württemberg, Urt. v. 08.07.2022 - 5 K 2500/21, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: II R 32/22) Die Klägerin erwarb am 26.05.2021 Grundstücke von B für 133.000 € (inkl. Inventar von 30.000 €). Auf einem der Grundstücke steht ein Zweifamilienhaus, in dem die Klägerin seit 1995 Mieterin einer Wohnung war. An dem gesamten Gebäude war dem Bruder von B ein [...]
Sonstiges Aktuell vom 25.01.2023

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei Grundstücken

Abweichend von der Wertermittlung nach den §§ 179 und 182 bis 196 BewG ist der niedrigere gemeine Wert (Verkehrswert/Marktwert) am Bewertungsstichtag festzustellen, wenn der Steuerpflichtige diesen nachweist (§ 198 BewG). Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast. Mit der bloßen Vorlage von Auszügen aus der Kaufpreissammlung kann ein niedriger gemeiner Wert nicht nachgewiesen werden. Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann für die nach §§ 179 und 182 bis 196 BewG bewerteten wirtschaftlichen Einheiten geführt werden, wobei der Nachweis die jeweils gesamte wirtschaftliche Einheit umfassen muss. Bei Grundstücken im Zustand der Bebauung ist der Verkehrswertnachweis für die gesamte wirtschaftliche Einheit unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten zulässig. Sachverständigengutachten Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann ein Gutachten dienen. Das Gutachten ist vom [...]
Sonstiges Aktuell vom 25.01.2023

Erweiterte Kürzung bei Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

Einnahmen aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes unterliegen dem Grunde nach der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Ob die entgeltliche Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Tatbestand der Gewerblichkeit erfüllt, wird aus Billigkeitsgründen für Einnahmen bis zum 31.12.2023 nicht geprüft. Erträge aus sonstigen Unterstützungsleistungen - wie beispielsweise aus der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Nahrungsmitteln, Hygieneartikeln oder Kleidung - sind für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nur dann unschädlich, wenn die Erträge aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes resultieren und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des gesamten Grundbesitzes sind (§ 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. c GewStG). Vermieten Grundstücksunternehmen Wohnraum z.B. an juristische Personen des öffentlichen Rechts, die den [...]
Sonstiges Aktuell vom 18.01.2023

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel

Eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse scheidet aus, wenn das Vertragsverhältnis neben der Gebrauchsüberlassung auch umfangreiche Werk-, Dienstleistungs- und Transportvertragselemente enthält und das Mietvertragselement dem gesamtvertraglichen Leistungsbündel nicht das Gepräge gibt. Gibt ein Handelsunternehmen seinem mit ihm in einer dauerhaften Geschäftsbeziehung stehenden Lieferanten vor, dass dieser die Ware in einem bestimmten Steigentyp zu liefern hat, führt eine wiederholte Anmietung dieses Steigentyps bei unterstelltem Eigentum zur Annahme von Anlagevermögen. BFH, Urt. v. 01.06.2022 - III R 56/20 Die Klägerin, eine GmbH, vertreibt und vermarktet die Obst- und Gemüseprodukte einer von Landwirten gebildeten Erzeugerorganisation. Die Produkte werden vornehmlich vom Einzelhandel, aber auch von Cateringfirmen, Industrie- oder Exportunternehmen abgenommen. Die Klägerin nutzte in den Jahren 2008 bis 2011 für die Lieferung von Obst [...]
Sonstiges Aktuell vom 11.01.2023

Gewerbesteuerzerlegung in gemeindefreien Gebieten (hier: Windkraftanlagen)

Zur Gewerbesteuerzerlegung bei Windkraftanlagen innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone. Die Gewerbesteuerhebeberechtigung betreffend Betriebsstätten in den niedersächsischen Küstengewässern bestimmt sich nach § 4 Abs. 2 GewStG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten; diese Vorschriften verstoßen nicht gegen die Garantie der kommunalen Selbstverwaltungshoheit aus Art. 28 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 6 GG. FG Niedersachsen, Urt. v. 18.01.2022 - 8 K 100/19, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: IV R 5/22) Die Klägerin ist eine kommunale Gebietskörperschaft im Landesgebiet von N. In der Küstenregion von N, die nicht an das Gebiet der Klägerin angrenzt, betreibt X innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone einen Windpark. Für den Windpark erließ das Finanzamt einen Gewerbesteuermessbetragsbescheid. Darin sah es die Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerzerlegung nach § 29 GewStG als gegeben an und erließ [...]
Sonstiges Aktuell vom 14.12.2022

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags in den Fällen einer Betriebsaufspaltung

Der BFH hat mit Urteil vom 16.09.2021 - IV R 7/18 entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung entschieden, dass auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen ist. Bei einer Beteiligung an einer Besitz-Personengesellschaft, die ausschließlich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, wurde bislang wegen des sog. Durchgriffsverbots weder die Beteiligung an der Betriebsgesellschaft noch eine damit verbundene Beherrschungsfunktion der Besitzgesellschaft zugerechnet. Aus Vertrauensschutzgründen ist eine solche Beteiligung bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung erst ab dem Veranlagungszeitraum 2024 zu berücksichtigen mit der Folge, [...]
Sonstiges Aktuell vom 14.12.2022

Grundsteuer: Äquivalenzzahl beim Ländermodell

In eigenen Bundesländern gilt abweichend vom Bundesmodell das Flächen-Lage-Modell. Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) und einem Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für das jeweilige Grundstück. Die Äquivalenzzahl ist eine reine Rechengröße zur Bestimmung der relativen Lastenverteilung zwischen dem Grund und Boden und den Gebäudeflächen. Sie hat keinen Wertbezug. Zum Ansatz der Flächen eines Schwimmbads bei der Ermittlung der Äquivalenzbeträge sowie der Gebäudeeigenschaft von Carports und offenen Lagerhallen weist das FM Bayern auf Folgendes hin: Bei der Ermittlung des Äquivalenzbetrags für die Gebäudefläche eines Grundstücks, welche als Ferienwohnung zur kurzfristigen Beherbergung vermietet wird, ist die Nutzfläche entscheidend. Die Nutzfläche kann insbesondere nach der DIN 277 ermittelt werden. Wird ein [...]
Sonstiges Aktuell vom 07.12.2022

Bestimmung des herrschenden Unternehmens i.S.d. § 6a GrEStG bei mehrstufigen Beteiligungen

Welches Unternehmen "herrschendes Unternehmen" und welche Gesellschaft "abhängige Gesellschaft" i.S.d. § 6a GrEStG ist, richtet sich nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang, für den die Steuer nach § 6a Satz 1 GrEStG nicht erhoben werden soll. Unerheblich ist, ob bei mehrstufigen Beteiligungen das herrschende Unternehmen selbst von einem oder weiteren Unternehmen abhängig ist. BFH, Urt. v. 28.09.2022 - II R 13/20 Die Klägerin war an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt. Gesellschafterin der Klägerin war eine GmbH, deren Anteile wiederum durch eine AG gehalten wurden. Die Beteiligungen bestanden seit mehr als fünf Jahren und betrugen jeweils 100 %. Im Jahr 2011 wurde die grundbesitzende Gesellschaft auf die Klägerin verschmolzen. Dadurch gingen die Grundstücke der Gesellschaft auf die Klägerin über. Das zuständige Finanzamt gewährte dafür die Steuerbegünstigung des § 6a GrEStG. Im Jahr 2013 veräußerte die AG etwas mehr als 25 % ihrer Anteile an der GmbH an [...]
Sonstiges Aktuell vom 30.11.2022

Mündliche Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Der BFH wird am Dienstag, dem 17.01.2023, im Revisionsverfahren IX R 15/20 mündlich verhandeln. In dem Verfahren geht es um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2020. Die Entscheidung des Gerichts wird voraussichtlich in einem gesonderten Termin Ende Januar 2023 verkündet werden. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe i.S.d. Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG. Die Kläger sind der Ansicht, dass der unbefristet erhobene Solidaritätszuschlag mit dem Auslaufen des sog. Solidarpakts II am 31.12.2019 sowie der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs seine Rechtfertigung verloren habe. Daher verstoße die Erhebung des (verfassungsgemäß) eingeführten Solidaritätszuschlags nunmehr gegen das Grundgesetz. Darüber hinaus halten die Kläger die ab 2021 erfolgende Rückführung des Solidaritätszuschlags für verfassungswidrig. In dem Umstand, dass seit dem Veranlagungszeitraum 2021 nur noch rund 10 % der Steuerpflichtigen den Solidaritätszuschlag zahlen [...]
Sonstiges Aktuell vom 23.11.2022

Erstattungsfähigkeit der vom Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellten Umsatzsteuer

Im Kostenfestsetzungsverfahren kann die Umsatzsteuer für die Leistungen eines Prozessbevollmächtigten, der den Kläger im außergerichtlichen Vorverfahren sowie im finanzgerichtlichen Klageverfahren vertreten hat, nicht erstattet werden, wenn zum einen sich die Klage gegen die Festsetzung von Steuern richtete, die aus dem betrieblichen Bereich resultierten, und der Kläger zum anderen vorsteuerabzugsberechtigt war. FG Düsseldorf, Beschl. v. 17.10.2022 - 11 Ko 1819/22 KF Der Erinnerungsführer betrieb einen Imbiss und erzielte gewerbliche Einkünfte. Er war insoweit vorsteuerabzugsberechtigt. Seine Ehefrau (Erinnerungsführerin) erzielte dagegen keine eigenen Einkünfte und arbeitete im Imbiss lediglich mit. Beide wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Das der Erinnerung vorausgehende Klageverfahren betraf die Frage, ob das Finanzamt eine Hinzuschätzung von Erlösen wegen Buchführungsmängeln bei den gewerblichen Einkünften des Erinnerungsführers hatte vornehmen [...]
Sonstiges Aktuell vom 23.11.2022

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei noch zu erschließendem Grundstück

NV: Veräußert ein privater Erschließungsträger ein von ihm zu erschließendes, im Zeitpunkt des Erwerbs aber noch unerschlossenes Grundstück, und sind die in dem Kaufpreis enthaltenen Erschließungskosten nicht gesondert ausgewiesen, ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück im erschlossenen Zustand. BFH, Urt. v. 23.02.2022 - II R 9/21, NV Der Gegenstand des Erwerbsvorgangs, nach dem sich gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG die als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer anzusetzende Gegenleistung richtet, wird zunächst durch das den Steuertatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfüllende zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft bestimmt. Für den Umfang der Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne ist damit entscheidend, in welchem Zustand die Vertragsbeteiligten das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht haben. Das gilt auch für den Erschließungszustand des Grundstücks. Die Frage, ob Erschließungskosten als [...]
Sonstiges Aktuell vom 23.11.2022

Grunderwerbsteuerpflicht bei Erwerb eines Bootsschuppens

Der Erwerb eines zu einer Bootsschuppenanlage gehörenden Bootsschuppens auf dem von einer Bootshausgemeinschaft von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gepachteten Grundstück ist nicht grunderwerbsteuerbar, wenn die gesamte Bootsschuppenanlage ein mit dem Grundstück fest verbundenes Gebäude ist. Selbständiges Eigentum an dem einzelnen, in den neuen Bundesländern belegenen Bootsschuppen ist auch nicht nach übergegangenem Recht der DDR begründet worden, wenn nicht zu DDR-Zeiten ein Nutzungsrecht vertraglich vereinbart worden ist. Die „Veräußerung“ eines Gebäudeteils ist nicht grunderwerbsteuerbar. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.05.2022 - 3 K 84/21, NZB (Az. beim BFH: II B 48/22) Der Kläger erwarb mit undatiertem Kaufvertrag einen Bootsschuppen, der Teil einer Anlage war, die auf Pfählen errichtet wurde. Das Wassergrundstück, auf dem die Bootsschuppen stehen, befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wird durch die [...]
Sonstiges Aktuell vom 09.11.2022

Anwendungserlass zur Börsenklausel des § 1 Abs. 2c GrEStG

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) vom 12.05.2021 (BGBl I 2021, 986) wurde in Ergänzung zu § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG die Vorschrift des § 1 Abs. 2c GrEStG (sog. Börsenklausel) eingeführt. Danach bleiben bei der Ermittlung des Prozentsatzes i.S.v. § 1 Abs. 2a Satz 1 und Abs. 2b Satz 1 GrEStG Übergänge von Anteilen an Kapitalgesellschaften außer Betracht, wenn die Anteile zum Handel an einem organisierten Markt nach § 2 Abs. 11 WpHG oder an einem als gleichwertig anerkannten Drittlandhandelsplatz zugelassen sind (vgl. Tz. 3.4) und der Anteilsübergang aufgrund eines Geschäfts über einen begünstigten Wertpapierhandelsplatz erfolgt. Bei der Prüfung der relevanten mittelbaren Gesellschafterwechsel i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG oder bei der Prüfung der relevanten unmittelbaren und mittelbaren Gesellschafterwechsel i.S.d. § 1 Abs. 2b GrEStG ist für die Ermittlung des Prozentsatzes § 1 Abs. 2c GrEStG zu beachten. Die Vorschrift des § 1 [...]
Sonstiges Aktuell vom 09.11.2022

Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2023

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2023 findet bundeseinheitlich vom 10. bis 12.10.2023 statt. Für die Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig. Entsprechende Anträge sind an die zuständigen Steuerberaterkammern zu richten. Näheres regeln die Bekanntmachungen der Steuerberaterkammern, die in den Kammermitteilungen und auf den Internetseiten der Steuerberaterkammern veröffentlicht werden. Der Erlass listet die zugelassenen Hilfsmittel auf. Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse v. [...]
Sonstiges Aktuell vom 09.11.2022

Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten

Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine und die daraufhin beschlossenen Sanktionen der EU begründen teils schwerwiegende Folgen für Unternehmen in Deutschland. Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur angemessenen Berücksichtigung dieser besonderen Situation bei nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG) Folgendes: Nach § 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG kann auch das Finanzamt bei Kenntnis veränderter Verhältnisse hinsichtlich des Gewerbeertrags für den laufenden Erhebungszeitraum die Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen veranlassen. Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen das Finanzamt Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen anpasst (R 19.2 Abs. 1 Satz 5 GewStR). Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen sind bei bis zum 31.03.2023 eingehenden Anträgen [...]
Sonstiges Aktuell vom 02.11.2022

Erweiterte Kürzung bei Überlassung von Gewerberäumen an geringfügig beteiligte Genossin

Die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes an eine mit nur etwa 1/6.000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, steht auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegen, wenn der von ihrem Betrieb erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht erreicht. Eine Gesamtbetrachtung, wonach das Zusammenkommen mehrerer "Bagatellaspekte" die Nichtanwendung des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG rechtfertigt, obwohl diese für sich - einzeln genommen die Nichtanwendung der Vorschrift nicht rechtfertigen würden, scheidet aus. BFH, Urt. v. 29.06.2022 - III R 19/21 Der Gewinn von Unternehmen, die u.a. ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, wird für Zwecke der Gewerbesteuer um den auf die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teil gekürzt (§ 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG). Diese Kürzung wird jedoch versagt, wenn der Grundbesitz dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen dient. Die [...]
Sonstiges Aktuell vom 02.11.2022

Anteilsvereinigung bei einer grundbesitzenden GmbH

NV: Verpflichtet sich ein Gesellschafter zur Abtretung eines Geschäftsanteils, verwirklicht erst ein gesellschaftsrechtlich formwirksames Rechtsgeschäft den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG. Ein formloser Gesellschafterbeschluss reicht nicht aus. NV: Die Anrechnung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 6 Satz 2 GrEStG ist nicht Bestandteil der gesonderten Feststellung gem. § 17 Abs. 3 GrEStG. BFH, Urt. v. 16.03.2022 - II R 24/20, NV § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG knüpft die Steuerpflicht an das Rechtsgeschäft und nicht an die tatsächliche Vereinigung der Gesellschaftsanteile in einer Hand. Ob ein Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 3 GrEStG zum Vermögen der Gesellschaft "gehört", richtet sich weder nach Zivilrecht noch nach § 39 AO. Maßgebend ist vielmehr die grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung. Ein Grundstück "gehört" der Gesellschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 GrEStG, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer [...]
Sonstiges Aktuell vom 28.10.2022

Zum Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers

Über das Merkmal des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht ist selbständig im Verlustfeststellungsverfahren gem. § 10a GewStG zu entscheiden. Die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines (wirksamen) Kaufvertrags über eine erste Immobilie, denn erst hierdurch wird er in die Lage versetzt, seine Leistung am Markt anzubieten. BFH, Urt. v. 01.09.2022 - IV R 13/20 Im Streitfall ist die Klägerin, eine Anfang 2011 gegründete Gesellschaft, deren Wirtschaftsjahr am 01.06. eines Jahres beginnt und am 31.05. des Folgejahres endet, als gewerbliche Grundstückshändlerin tätig. Im Wirtschaftsjahr 2011/2012 (01.06.2011 bis 31.05.2012) hatte sie zwar den Erwerb eines ersten Grundstücks vorbereitet, zum Abschluss des entsprechenden Kaufvertrags kam es jedoch erst im Juni 2012 und damit im Wirtschaftsjahr 2012/2013. Wären die von der Klägerin in ihrer Gewinnermittlung auf den 31.05.2012 gem. § 4 Abs. 1, § 5 [...]
Sonstiges Aktuell vom 28.10.2022

Unionsrechtlicher Anspruch auf Erstattung von Produktionsabgaben eines Zuckerherstellers

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 2 VO 1360/2013 dahingehend auszulegen, dass ein Zuckerhersteller seinen Antrag auf Erstattung zu Unrecht erhobener Abgaben bis zum 30.09.2014 hätte stellen müssen? Falls die erste Frage zu verneinen ist: Ist die zuständige Behörde in einem Fall wie dem vorliegenden (unionsrechtswidrig, aber bestandskräftig festgesetzte Abgaben, deren Erstattung erst ein Jahr nach rückwirkender Festsetzung eines geringeren Koeffizienten durch die VO 1360/2013 beantragt wurde) berechtigt, die Erstattung zu Unrecht erhobener Produktionsabgaben unter Berufung auf die nationalen Vorschriften über die Bestandskraft und auf die für Abgabenbescheide nach den nationalen Vorschriften geltende Festsetzungsfrist sowie auf den unionsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit abzulehnen? BFH, EuGH-Vorlage v. 01.06.2022 - VII R [...]
Sonstiges Aktuell vom 28.10.2022

Anteilsvereinigung durch Erwerb eigener Anteile

Eigene Gesellschaftsanteile, die eine Kapitalgesellschaft als grundbesitzende Gesellschaft oder Zwischengesellschaft hält, bleiben bei der Berechnung der Quote für die Anteilsvereinigung außer Betracht. Die inhaltlichen Vorgaben für eine Anzeige gem. § 20 Abs. 1 GrEStG gilt für Anzeigen nach § 18 und § 19 GrEStG gleichermaßen. Eine auch nur teilweise unvollständige oder unrichtige Anzeige beendigt die Anlaufhemmung nicht, wenn das Gesetz zwingend bestimmte Angaben vorschreibt. FG Münster, Urt. v. 19.05.2022 - 8 K 2516/20 GrE, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: II R 24/22) Die Klägerin ist eine GmbH, die mit 94,73 % Hauptgesellschafter einer grundbesitzenden X-GmbH war. Die X-GmbH erwarb im Jahr 2010 Anteile an sich selbst. Der Anteil der Klägerin erhöhte sich auf 95,29 %. Der Notar übersandte dem Finanzamt eine beglaubigte und eine einfache Ablichtung des Kauf- und Übertragungsvertrags unter Verwendung des Betreffs "Anzeige gem. § 54 EStDV" mit der Bitte, die einfache [...]
Sonstiges Aktuell vom 28.10.2022

Grunderwerbsteuer: Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

1. Nach § 22 Abs 1 GrEStG darf der Erwerber eines Grundstücks i.S.v. § 2 GrEStG erst dann als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung - UB -). Damit Verzögerungen bei der Eintragung des neuen Eigentümers vermieden werden, ist eine UB unverzüglich zu erteilen, wenn - unbeschadet der Nr. 2 - die Voraussetzungen dazu nach § 22 Abs. 2 GrEStG vorliegen. 2. Aus Gründen der Vereinfachung des Verfahrens kann die Eintragung in das Grundbuch auch ohne Vorlage einer UB u.a. erfolgen: bei einem Grundstückserwerb von Todes wegen (vgl. § 3 Abs. 1 ErbStG); beim Erwerb eines Grundstücks, wenn die Gegenleistung 2.500 € nicht übersteigt und ausschließlich in Geld besteht oder durch Übernahme von Hypotheken oder Grundschulden abgegolten wird; beim Grundstückserwerb durch den [...]
Sonstiges Aktuell vom 19.10.2022

Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften

Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S.d. § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. BFH, Urt. v. 28.06.2022 - I R 43/18 Streitig war die gewerbesteuerrechtliche Kürzung von Gewinnausschüttungen einer doppelt ansässigen Kapitalgesellschaft. Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland. Ihr Unternehmensgegenstand ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes sowie die Beteiligung an in- und ausländischen Gesellschaften, die Grundbesitz erwerben und verwalten. Im Jahr 2009 (streitiger Erhebungszeitraum) war die Klägerin Alleingesellschafterin der … BVBA (B-BVBA), einer Gesellschaft mit Sitz in Belgien. Die B-BVBA ist nach den Grundsätzen des sog. Rechtstypenvergleichs als Kapitalgesellschaft einzuordnen und war nicht aktiv tätig i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG. [...]
Sonstiges Aktuell vom 19.10.2022

Gewerbeertrag: Keine erweiterte Kürzung wegen Verpachtung von Dachflächen an eine Schwesterpersonengesellschaft

NV: Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) bei einem in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Grundstücksunternehmen ist nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG ausgeschlossen, wenn die GmbH Teile ihrer Grundstücke an eine teilweise personenidentische gewerblich tätige GbR verpachtet. NV: Bei der Nutzung des Grundstück(teil)s durch eine Personengesellschaft greift der Ausschlusstatbestand des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG schon dann ein, wenn nur ein Gesellschafter der Personengesellschaft zugleich Gesellschafter des überlassenden Grundstücksunternehmens ist. NV: Halten mehrere Gesellschafter jeweils nur eine geringe (unter 1 % liegende) Beteiligung an der pachtenden Personengesellschaft und unterliegen sie bei dieser der persönlichen Haftung, ist der Ausschluss nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG von der erweiterten Gewerbesteuerkürzung nicht unverhältnismäßig. NV: Auch die Geringfügigkeit des überlassenen Grundbesitzes führt nicht dazu, dass § [...]
Sonstiges Aktuell vom 19.10.2022

Erweiterte Kürzung bei Betriebsverpachtung

Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt. Eine alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs umfassende Betriebsverpachtung liegt vor, wenn der dem Betrieb eines Autohauses das alleinige Gepräge gebende Teil eines bebauten Grundstücks unter gleichzeitiger Veräußerung des Umlaufvermögens und des beweglichen Anlagevermögens zur Fortführung des Autohandels verpachtet wird und bei objektiver Betrachtung weiterhin die Möglichkeit der Betriebsfortführung besteht. FG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2022 - 2 K 2599/18 G, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: IV R 19/22) Bis Ende des Jahres 1987 betrieb die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, ein Autohaus im eigenen Gebäude, welches auf dem Grundstück eines Gesellschafters stand. Die A-GmbH war Komplementärin [...]
Sonstiges Aktuell vom 12.10.2022

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Lizenzgebühren für synchronisierte Spielfilme

Räumt der Produzent eines Spielfilms (Lizenzgeber) dem Filmverleiher (Lizenznehmer) auch das Recht ein, den lizenzierten Film in einer anderen Sprache zu synchronisieren oder zu untertiteln und diese Filmversion zu verwerten, handelt es sich nicht im Sinne der Rückausnahme des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG um eine Lizenz, die ausschließlich dazu berechtigt, daraus abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen (sog. Vertriebslizenzen oder Durchleitungsrechte). BFH, Urt. v. 29.06.2022 - III R 2/21 Streitig war die Frage, ob beim Vertrieb von Filmrechten eine Untertitelung oder Synchronisation das Vorliegen sog. Durchleitungsrechte bzw. einer sog. Vertriebslizenz im Sinne der Rückausnahme des § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG ausschließt. Der BFH hat entschieden, dass eine Hinzurechnung der von der Klägerin für die Überlassung von Filmrechten geleisteten Lizenzaufwendungen (§ 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG) auch insoweit ausgeschlossen ist, als die Klägerin selbst eine [...]
Sonstiges Aktuell vom 12.10.2022

Grunderwerbsteuer bei Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind diejenigen Leistungen, die für den Erwerb des Grundstücks im Sinne des bürgerlichen Rechts zu erbringen sind. Eine Gegenleistung für Scheinbestandteile gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Gehölze sind Scheinbestandteile, wenn bereits zum Zeitpunkt von Aussaat oder Pflanzung vorgesehen war, sie wieder von dem Grundstück zu entfernen. Dazu können auch Forstbäume zählen. BFH, Urt. v. 25.01.2022 - II R 36/19 Der Kläger unterhält einen forstwirtschaftlichen Betrieb. Er pflegte kontinuierlich forstlich bewirtschaftete Flächen zu erwerben, um fällreife Bäume abzuholzen und entsprechend neue Bäume anzupflanzen. Im Jahr 2018 erwarb er mit einem einheitlichen Vertrag von derselben Veräußerin mehrere Waldgrundstücke in verschiedenen Gemeinden. Auch bei diesen Grundstücken hatte zum Zeitpunkt der Aufforstung bereits festgestanden, dass die gepflanzten Bäume bei Hiebreife abgeholzt werden sollten. Zum Ankaufszeitpunkt [...]
Sonstiges Aktuell vom 12.10.2022

Ermittlung des gemeinen Werts von Erfindungen und Urheberrechten

Nach R B 9.4 Satz 5 ErbStR ist es bei der Ermittlung des gemeinen Werts von Erfindungen oder Urheberrechten nicht zu beanstanden, wenn auf den Zinssatz abgestellt wird, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet (Basiszins). Ebenso ist bei der Bewertung von Betriebsvermögen, Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteilen an Kapitalgesellschaften mit dem Substanzwert für die Bewertung von Erfindungen oder Urheberrechten zu verfahren (R B 11.5 Abs. 6 Satz 5 ErbStR). Für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2017 kann auf den Basiszins abgestellt werden, den das BMF nach § 18 Abs. 4 InvStG 2018 jährlich einmal im BStBl I veröffentlicht. Dieser ist um einen Zuschlag von 4,5 % zu erhöhen. OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. 14.02.2022 - S 3101 A-001-St [...]
Sonstiges Aktuell vom 21.09.2022

Der BFH arbeitet jetzt papierlos

Seit dem 01.09.2022 arbeiten sämtliche Senate des BFH mit der elektronischen Gerichtsakte. Nachdem bereits seit einiger Zeit der Verwaltungsbereich des BFH seine Vorgänge ausschließlich elektronisch erledigt, werden nunmehr auch im gesamten Rechtsprechungsbereich keine Papierakten mehr geführt. Die verbindliche Einführung der führenden elektronischen Gerichtsakte erfolgt damit für den BFH als einem der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes deutlich vor dem gesetzlich vorgegebenen Termin. Danach muss die elektronische Gerichtsakte bis zum 01.01.2026 in allen Gerichtszweigen bundesweit verbindlich eingeführt werden. Die vorzeitige Einführung war zur Vermeidung von Medienbrüchen sinnvoll, weil die Prozessbevollmächtigten mit dem BFH seit dem 01.01.2022 (Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte) bzw. ab dem 01.01.2023 (Steuerberaterinnen/Steuerberater) nur noch elektronisch kommunizieren dürfen. Der Einführung war eine umfangreiche Vorbereitungs- und Pilotierungsphase [...]
Sonstiges Aktuell vom 21.09.2022

Vereinfachung der Flächenermittlung bei (offensichtlich) steuerbefreitem Grundbesitz

Im Geltungsbereich der Hessischen Grundsteuer ist bei der Erstellung der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag grundsätzlich für jedes zu erfassende Gebäude die Wohn- und/oder Nutzungsfläche zu ermitteln (AE HGrStG zu § 5 zu Abs. 2 Satz 1 bis 4 und zu Abs. 3, StAnz. 2022, 642) und zu erklären (Anlage Grundstück - HGrStG 2). Ist eine wirtschaftliche Einheit vollständig von der Grundsteuer befreit, unterbleibt eine Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (§ 4 Abs. 2 Satz 2 HGrStG); stattdessen ist ein Freistellungsbescheid zu erteilen (§ 2 Abs. 5 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3 sowie § 155 Abs. 1 Satz 3 AO). Bei nur partieller Steuerbefreiung ist der Flächenbetrag nur für den steuerpflichtigen Teil zu ermitteln und durch den Grundsteuermessbescheid festzusetzen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 HGrStG). In Fällen mit bisher vollständig von der Grundsteuer befreiten Gebäuden wird eine Ermittlung der Flächenbeträge durch Schätzung (z.B. überschlägige Ermittlung der Wohn- [...]
Sonstiges Aktuell vom 14.09.2022

Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung

NV: Ist der Gewerbesteuermessbescheid bereits formell bestandskräftig und berücksichtigt dieser einen geringeren negativen Gewerbeertrag (= geringeren Verlust) als vom Steuerpflichtigen begehrt, ist die Änderung des Verlustfeststellungsbescheids nur zulässig, soweit eine Korrektur des Gewerbesteuermessbescheids nach den Vorschriften der AO (§§ 164 f., §§ 172 ff. ) noch möglich ist. BFH, Urt. v. 10.02.2022 - IV R 33/18, NV Nach § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG i.d.F. des JStG 2010 sind bei der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie der Festsetzung des Steuermessbetrags für den Erhebungszeitraum, auf dessen Schluss der vortragsfähige Gewerbeverlust festgestellt wird, zugrunde gelegt worden sind; § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 351 Abs. 2 AO sowie § 42 FGO gelten entsprechend. Nach § 35b Abs. 2 Satz 3 GewStG i.d.F. des JStG 2010 dürfen die Besteuerungsgrundlagen bei der Feststellung des [...]
Sonstiges Aktuell vom 14.09.2022

§ 6 GrEStG und Ausgliederung eines Einzelunternehmens

Auf welchen Lebenssachverhalt ein Steuerbescheid Bezug nimmt und diesen damit zum Regelungsgegenstand macht, ist durch Auslegung unter Berücksichtigung der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Bei der Ausgliederung eines Unternehmens in eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine Umwandlung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG. Die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG gilt für alle Umwandlungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GrEStG. FG Münster, Beschl. v. 03.05.2022 - 8 V 246/22 GrE, vorl. n. rkr. Die Beteiligten haben in der Hauptsache darüber gestritten, ob bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft die Begünstigungsvorschrift des § 6a EStG Anwendung findet. Auf die Antragstellerin (GmbH) war im Zuge einer Ausgliederung zur Neugründung das Einzelunternehmen eines Einzelkaufmanns (im Handelsregister eingetragen) nach §§ 152, 158 ff., 123 ff. UmwG übertragen. Im [...]
Sonstiges Aktuell vom 14.09.2022

Anwendungserlass zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 2025

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) wurde die Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 01.01.2022 neu geregelt. Auf den 01.01.2025 wird erstmals eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge auf Grundlage der nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes ermittelten Werte vorgenommen. Der vorliegende Ländererlass nimmt umfangreich und ausführlich zur Anwendung des Grundsteuergesetzes für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 Stellung. Verwaltungsanweisungen, die mit diesem Erlass in Widerspruch stehen, sind ab dem Kalenderjahr 2025 nicht mehr anzuwenden. Unter anderem sind folgende verfahrensrechtliche Regelungen enthalten: Der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag können dem Steuerpflichtigen in getrennten Bescheiden oder einem zusammengefassten Bescheid bekanntgegeben werden. Der Grundsteuerwert eines Grundstücks im Gesamthandseigentum ist mangels Erforderlichkeit für die Besteuerung nicht nach [...]
Sonstiges Aktuell vom 17.08.2022

Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumbepflanzung

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind diejenigen Leistungen, die für den Erwerb des Grundstücks i.S.d. bürgerlichen Rechts zu erbringen sind. Eine Gegenleistung für Scheinbestandteile gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Gehölze sind Scheinbestandteile, wenn bereits zum Zeitpunkt von Aussaat oder Pflanzung vorgesehen war, sie wieder von dem Grundstück zu entfernen. Das gilt auch für sog. Weihnachtsbaumkulturen. BFH, Urt. v. 23.02.2022 - II R 45/19 Wer ein Grundstück mit aufstehender Weihnachtsbaumkultur erwirbt, hat nach der Entscheidung des BFH für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer zu entrichten. Im Streitfall hatte der Kläger Grundbesitz mit angepflanzten Weihnachtsbäumen erworben, die zu gegebener Zeit gefällt werden sollten. Die Gegenleistung für den Aufwuchs war im Vertrag gesondert ausgewiesen. Das Finanzamt setzte für den gesamten Kaufpreis Grunderwerbsteuer fest. Die Klage hatte Erfolg. Das FG hielt [...]
Sonstiges Aktuell vom 17.08.2022

Eigentumsübergang in einem förmlichen Umlegungsverfahren

Der Erwerb an Flurstücken in einem förmlichen Umlegungsverfahren kann wegen Gestaltungsmissbrauchs von der Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG ausgenommen sein. Für einen Gestaltungsmissbrauch spricht, wenn eine Gemeinde das Umlegungsverfahren dazu nutzt, Gemeindegrundstücke auf einen anderen Rechtsträger zu übertragen. Die Ersparnis von Notar- und Grundbuchkosten stellt keinen anerkennenswerten außersteuerlichen Grund für einen Eigentumserwerb im Umlegungsverfahren dar. FG Münster, Urt. v. 10.03.2022 - 8 K 2620/19 GrE, Rev. zugelassen Die Klägerin war durch Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren Eigentümerin mehrerer Grundstücke geworden. Das Umlegungsgebiet wurde immer wieder geändert, und der Eigentumsübergang an den einzelnen Grundstücken erfolgte gegen Entschädigung. Zwei Grundstücke der Klägerin wurden einige Jahre vor dem streitigen Eigentumsübergang einer anderen Person zugeteilt, die eine Entschädigung an die Klägerin [...]
Sonstiges Aktuell vom 10.08.2022

Grundsteuer: Anwendung durchschnittlicher Ertragsmesszahlen (EMZ)

Nach § 237 Abs. 2 BewG ermittelt sich der Reinertrag der zur landwirtschaftlichen Nutzung klassifizierten Flächen aus der Summe der Flächenwerte. Der Flächenwert ist das Produkt aus der Größe der landwirtschaftlich klassifizierten Fläche und den Bewertungsfaktoren aus Anlage 27 BewG. Bezüglich des in Anlage 27 BewG aufgeführten Bewertungsfaktors "Ertragsmesszahl" (bei landwirtschaftlicher Nutzung sowie Saatzucht und Kurzumtriebsplantagen relevant) ist wie folgt zu verfahren: Liegt zu landwirtschaftlich genutzten Flächen keine Ertragsmesszahl vor, kann zur Vereinfachung die durchschnittliche Ertragsmesszahl der Gemarkung angesetzt werden. Von dieser Vereinfachungsregelung ist in allen Fällen Gebrauch zu machen, in denen keine Ertragsmesszahl zu landwirtschaftlich genutzten Flächen aus ALB-DTA oder dem Liegenschaftskataster vorliegt. Die Gründe für das Nichtvorhandensein der EMZ zu einzelnen Flächen sind unerheblich und nicht weiter zu verfolgen. Anfragen an die ALS [...]
Sonstiges Aktuell vom 20.07.2022

Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG

Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft. Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen. Das Erbschaftsteuerfinanzamt entscheidet, ob eine Wertfeststellung dem Grunde nach erforderlich ist. Dem zur Wertfeststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG berufenen Finanzamt obliegt die Entscheidung über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG. BFH, Urt. v. 27.04.2022 - II R 9/20 Bei der Klägerin zu 3. handelte es sich um eine Stiftung & Co. KG, deren Gegenstand die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens war. Alleinige Komplementärin und allein zur Geschäftsführung sowie Vertretung berechtigt und verpflichtet war eine nach § 80 BGB anerkannte selbständige Familienstiftung. Alleiniger Kommanditist war der Erblasser. Mit dessen Tod [...]
Sonstiges Aktuell vom 13.07.2022

Keine Zurechnung eines Anteils am Gesamthandsvermögen aufgrund einer Treuhandabrede

Ein Anteil am Vermögen der Gesamthand i.S.d. § 6 GrEStG kann auch über eine mehrstöckige Beteiligung vermittelt werden. Bei Treuhandverhältnissen ist der Anteil am Vermögen der Gesamthand dem Treuhänder zuzurechnen. BFH, Urt. v. 12.01.2022 - II R 16/20 Beim Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand wird nach § 6 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG die Steuer nicht erhoben, soweit die Anteile der Gesamthänder am Vermögen der erwerbenden Gesamthand ihren Anteilen am Vermögen der übertragenden Gesamthand entsprechen. Als "Anteil am Vermögen der Gesamthand" i.S.d. §§ 5 und 6 GrEStG ist die wertmäßige Beteiligung des einzelnen Gesamthänders am Gesamthandsvermögen anzusehen. Soweit der BFH auch nach dem Wandel der Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit einer GbR und der Beteiligung eines Gesamthänders über die Gesamthandsgemeinschaft an deren Vermögen in Zusammenhang mit §§ 5 und 6 GrEStG begrifflich noch an die [...]
Sonstiges Aktuell vom 13.07.2022

Grunderwerbsteuer: Zurechnung von Grundstücken einer Untergesellschaft

Ein inländisches Grundstück "gehört" einer Gesellschaft i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG nur dann, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang aufgrund eines zuvor unter § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG fallenden und verwirklichten Erwerbsvorgangs grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen ist. Ein Grundstück einer Untergesellschaft ist einer Obergesellschaft grunderwerbsteuerrechtlich nur zuzurechnen, wenn die Obergesellschaft selbst es aufgrund eines Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG erworben hat. BFH, Urt. v. 01.12.2021 - II R 44/18 Der Übergang von mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen an einer Personengesellschaft unterliegt nur dann nach § 1 Abs. 2a GrEStG a.F. der Grunderwerbsteuer, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des Übergangs der Anteile ein inländisches Grundstück "gehört". Ob ein Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG zum Vermögen der Gesellschaft [...]