Arbeits- und Sozialversicherungsrecht vom 21.09.2022
Bis zur Entscheidung des BAG am 13.09.2022 wurde davon ausgegangen, dass das sog. Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14.05.2019 - C-55/18 in der Rechtssache CCOO lediglich die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Eine Pflicht des Arbeitgebers, ein solches System einzuführen, wurde aus diesem Urteil nicht abgeleitet. Es wurde erwartet, dass das Arbeitszeitgesetz an diese Rechtsprechung angepasst werden wird. Nun hat das BAG in einem Beschlussverfahren entschieden, dass Arbeitgeber bereits jetzt ein System vorhalten müssen, um die Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen. Die Entscheidung ist im Rahmen einer Verhandlung um das Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems ergangen. Der antragstellende Betriebsrat und die Arbeitgeberinnen, die eine vollstationäre Wohneinrichtung [...]