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Steuertipp vom 29.03.2023

Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen: Veräußerung des letzten Grundstücks

Nach ständiger Rechtsprechung ist geklärt, dass der Begriff der "Ausschließlichkeit" gleichermaßen qualitativ, quantitativ als auch zeitlich zu verstehen ist (vgl. BFH, Urt. v. 19.10.2010 - I R 1/10, BFH/NV 2011, 841). Demnach steht einer Kapitalgesellschaft die erweiterte Kürzung nach Veräußerung ihres (einzigen und) letzten Grundstücks auch dann nicht mehr zu, wenn sich ihre Tätigkeit im Anschluss auf die Verwaltung ihres Kapitalvermögens beschränkt. In diesem Fall erfolgt die Verwaltung von Kapitalvermögen entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht neben der Verwaltung von eigenem Grundbesitz, sondern stattdessen. Die Tätigkeit der Gesellschaft muss aber durchgängig während des gesamten Erhebungszeitraums in der schlichten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes bestehen, um von der Begünstigung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG profitieren zu können. Veräußert also eine Grundstückskapitalgesellschaft während des Erhebungszeitraums das letzte Grundstück, [...]
Steuertipp vom 22.03.2023

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - keine Haushaltsgemeinschaft mit anderer volljähriger Person

Nach § 24b Abs. 3 Satz 1 EStG darf für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person gebildet werden. Unschädlich ist, wenn es sich hierbei um ein Kind handelt, für das dem Steuerpflichtigen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld (z.B. wegen Berufsausbildung) zusteht. Eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person liegt vor, wenn der Steuerpflichtige und die andere Person in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam wirtschaften. Ein gemeinsames Wirtschaften i.S.v. § 24b Abs. 3 Satz 2 EStG kann sowohl darin bestehen, dass die andere volljährige Person zu den Kosten des gemeinsamen Haushalts beiträgt, als auch in einer Entlastung durch tatsächliche Hilfe und Zusammenarbeit. Auf den Umfang der Hilfe oder des Anteils an den im Haushalt anfallenden Arbeiten kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. BFH, Urt. v. 28.06.2012 - III R 26/10, BStBl II 2012, 815). Ein [...]
Steuertipp vom 15.03.2023

Umzugskosten/Kosten bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung

Voraussetzung für die Berücksichtigung der Umzugskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ist stets die berufliche Veranlassung dieser Aufwendungen. Bei einem Umzug anlässlich der Begründung, der Beendigung oder des Wechsels einer doppelten Haushaltsführung findet die Pauschalierungsregelung des § 10 BUKG für sonstige Umzugskosten keine Anwendung. Insoweit ist nur die Berücksichtigung der tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen möglich (R 9.11 Abs. 9 LStR). Eine berufliche Veranlassung von Umzugskosten scheidet aus, wenn der Familienhausstand vom Arbeitsort wegverlegt wird (BFH, Beschl. v. 09.01.2008 - VI B 79/07, BFH/NV 2008, 566). Dies gilt selbst dann, wenn eine solche Wegverlegung zur Begründung einer doppelten Haushaltsführung führt. Wird allerdings nach Wegverlegung des Lebensmittelpunkts vom Beschäftigungsort eine andere als die bisherige Wohnung ausschließlich aus beruflichen Gründen als Zweitwohnung genutzt, sind die Aufwendungen für den Umzug in [...]
Steuertipp vom 08.03.2023

Wichtige Änderungen in den LStR 2023

In die neuen LStR 2023 wurden u.a. folgende Regelungen aufgenommen: R 3.26 Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt oder die regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht mehr als 14 Stunden beträgt. Der Rechtsprechung folgend wurde klargestellt, dass Verluste und Werbungskostenüberschüsse anerkannt werden können, wenn die Tätigkeit mit Einkunftserzielungsabsicht ausgeübt wird (Abs. 9). Der steuerfreie Höchstbetrag kann beliebig auf die einzelnen Dienst- oder Auftragsverhältnisse aufgeteilt werden. R 3.30 Werkzeuggeld Telekommunikationsgeräte sowie die Zubehörteile für Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte gelten nicht als Werkzeug i.S.d. § 3 Nr. 30 EStG. R 3b Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit Zur Bestimmung, ob ein gesetzlicher Feiertag vorliegt, ist auf den Ort der Arbeitsstätte [...]
Steuertipp vom 01.03.2023

Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für Lohnsteuer, die auf den eigenen Arbeitslohn entfällt

Mit Urteil vom 08.03.2022 - VI R 19/20 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers zur Tilgung von Haftungsschulden auch insoweit als Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind, als die Haftung auf nicht abgeführter Lohnsteuer beruht, die auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers entfällt. Das Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 3 EStG steht dem nicht entgegen. Die Steuerpflichtige erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Geschäftsführerin einer Gastronomie GmbH. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH wurde sie mit Haftungsbescheid (§§ 69, 34 AO) für von der GmbH angemeldete, aber nicht abgeführte Lohnsteuer in Anspruch genommen. Die Steuerpflichtige gab diese Aufwendungen zur Tilgung der Haftungsschuld als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an. Gemäß den Ausführungen des BFH in seinem o.g. Urteil durfte die Steuerpflichtige [...]
Steuertipp vom 22.02.2023

Erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen - Auslegung der Begriffe „Überführung“ und „Übertragung“ bei Formwechse...

Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen ist nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 2 GewStG insoweit ausgeschlossen, als der Gewerbeertrag Gewinne aus der Aufdeckung stiller Reserven aus Grundbesitz enthält, der innerhalb von drei Jahren vor der Aufdeckung stiller Reserven zu einem unter dem Teilwert liegenden Wert in das Betriebsvermögen des aufdeckenden Gewerbebetriebs überführt oder übertragen worden ist, und soweit diese Gewinne auf bis zur Überführung oder Übertragung entstandene stille Reserven entfallen. Der BFH hat mit Urteil vom 27.10.2021 - I R 39/19 entschieden, dass § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 2 GewStG in Fällen der Umwandlung von Personen- in Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungssteuerrecht regelmäßig - bei Erfüllung der Vorbesitzzeiten - keine Anwendung findet. Die in der Rechtsform einer KG gegründete Klägerin wurde im Wege des Formwechsels in eine GmbH umgewandelt. Der Formwechsel erfolgte zu Buchwerten. Steuerlicher Übertragungsstichtag war der [...]
Steuertipp vom 15.02.2023

Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ab 01.01.2023, Wegfall der eTIN

Nach § 41b Abs. 2 Satz 1 EStG ist die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung unter Angabe der eTIN nur noch bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2022 zulässig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 entfällt diese Möglichkeit, so dass eine Übermittlung ausschließlich anhand der IdNr. möglich ist. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgebern zur Nutzung von ELStAM bei Eintritt in das Dienstverhältnis die dafür erforderlichen Informationen zu geben, insbesondere ihre IdNr. mitzuteilen. Eine Anforderung der IdNr. durch die Arbeitgeber ist aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht möglich. Sofern bereits eine IdNr. vergeben wurde, können die Arbeitgeber (bei Nachweis der entsprechenden Legitimation/Vollmacht) im Namen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Anfrage bei dem zuständigen Finanzamt stellen (§ 39 Abs. 3 Satz 3 und 4 EStG). Die Arbeitgeber können ggf. die IdNr., mit Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmerinnen [...]
Steuertipp vom 08.02.2023

Pflegeaufwendungen für Dritte (§§ 33, 33b Abs. 6 und 35a EStG)

Voraussetzungen bei § 33 EStG Fallen Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen im eigenen Haushalt des Steuerbürgers oder im Haushalt des pflegebedürftigen Angehörigen an, handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen, sofern ein Pflegegrad festgestellt wurde oder die Leistungen von einem anerkannten Pflegedienst nach § 89 SGB XI gesondert in Rechnung gestellt wurden und die Aufwendungen zwangsläufig sind. Eine Zwangsläufigkeit ist dann gegeben, wenn der Angehörige nicht in der Lage ist, die Pflegeaufwendungen selbst zu tragen. Davon kann ausgegangen werden, wenn dessen Einkünfte (einschließlich solcher aus Kapitalvermögen) und Bezüge den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Die das eigene Vermögen der unterstützten Person betreffende Bestimmung des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG kommt im Rahmen des § 33 EStG nicht eigens zur Anwendung (vgl. BFH, Urt. v. 11.02.2010 - VI R 61/08, BStBl II 2010, 621). Hat der pflegebedürftige Dritte dem Steuerpflichtigen [...]
Steuertipp vom 01.02.2023

Minderung der Krankenversicherungsbeiträge durch pauschale Bonuszahlungen

Mit Urteilen vom 06.05.2020 (X R 16/18, BStBl II 2022, 109 und X R 30/18, BFH/NV 2020, 1067) hat der BFH entschieden, dass die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten auch bei pauschaler Ausgestaltung keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung darstellt, wenn durch sie ein finanzieller Aufwand der oder des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird. Die Entscheidung (X R 16/18) wurde zeitgleich mit dem BMF-Schreiben vom 16.12.2021 (BStBl I 2022, 155) amtlich veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben enthält zusätzlich eine bis zum 31.12.2023 befristete Vereinfachungsregelung, nach der Bonuszahlungen auf der Grundlage von § 65a SGB V bis zur Höhe von 150 € pro versicherter Person Leistungen der Krankenkasse darstellen und folglich nicht den Sonderausgabenabzug mindern. Übersteigen die Bonuszahlungen diesen Betrag, liegt in Höhe des übersteigenden Betrags [...]
Steuertipp vom 25.01.2023

Inflationsausgleichsprämie (IAP) bei mehreren Dienstverhältnissen

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine IAP bis zu einem Betrag von 3.000 € in dem Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Die Steuerbefreiung i.S.d. § 3 Nr. 11c EStG kann bis zu dem Betrag von 3.000 € in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinanderfolgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen i.S.d. § 15 AktG. Der Arbeitgeber braucht somit nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine Prämie bereits aus einem anderen Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber erhalten hat. Die Steuerbefreiung gilt jedoch nur bis zu dem Betrag von 3.000 € insgesamt bei mehreren aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen in dem Begünstigungszeitraum zu ein und demselben Arbeitgeber. In den Fällen einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge und bei [...]
Steuertipp vom 18.01.2023

Vereinfachungsregelung bei der Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten

Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich sind sog. aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zu bilden. Damit werden Ausgaben und Einnahmen demjenigen Wirtschaftsjahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist ein aktiver RAP anzusetzen, wenn Ausgaben vor dem Abschlussstichtag getätigt werden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Ein passiver RAP ist nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG anzusetzen, wenn Einnahmen vor dem Abschlussstichtag vereinnahmt werden, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. In seinem Urteil vom 16.03.2021 (X R 34/19, BStBl II 2019, 844) bestätigt der BFH die Bildung von (aktiven) RAP auch in Fällen von geringer Bedeutung als zwingend. Mangels gesetzlicher Grundlage sei ein Verzicht auf die RAP-Bildung in Bagatellfällen nicht möglich. Steuerbilanziell müssen demnach Kleinstbeträge, soweit sie Aufwand für eine bestimmte [...]
Steuertipp vom 11.01.2023

Regelungen im JStG zur Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse

§ 123 Abs. 1 - neu - EStG regelt, dass alle im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) benannten Entlastungen (sog. Dezemberabschlag) der Besteuerung unterliegen. Sofern sie nicht schon direkt einer Einkunftsart zuzuordnen sind, wird die Zugehörigkeit zu den sonstigen Leistungen gesetzlich angeordnet. Besteuerungslücken werden damit vermieden. Die Freigrenze von 256 € gilt nicht. Die Entlastungen, die nach den allgemeinen steuerlichen Regelungen zu den Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EStG gehören, werden nach diesen allgemeinen Regelungen versteuert. Nach § 123 Abs. 2 - neu - EStG sind nur die Entlastungen, die Personen in ihrem Privatbereich erhalten haben und die deswegen den sonstigen Einkünften gesetzlich zugeordnet werden, nach besonderen Regelungen zu versteuern, die den sozialen Ausgleich sicherstellen sollen. Die Entlastungen sind daher erst dann anteiliger oder vollständiger Teil des zu versteuernden Einkommens, wenn die in § 124 EStG definierten [...]
Steuertipp vom 21.12.2022

Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG zwischen Kapital- und Personengesellschaft

Ergänzend zu dem BMF-Schreiben vom 29.02.2008 (BStBl I 2008, 495) wurde zur Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG von einer Kapitalgesellschaft auf ein Wirtschaftsgut einer Personengesellschaft, an der die Kapitalgesellschaft beteiligt ist, sowie zur Übertragung aus der Ergänzungsbilanz einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft folgende Regelung getroffen: Die Bildung einer Rücklage für geplante Reinvestitionen ist grundsätzlich nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EStG möglich. Für den begünstigten Gewinn bestehen die in R 6b.2 Abs. 6 und 7 EStR aufgezählten Übertragungsmöglichkeiten. Die Übertragung einer Rücklage von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft ist jedoch nicht ausdrücklich aufgeführt. Nach § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. R 32 Abs. 1 KStR findet die Regelung von R 6b.2 Abs. 6 Nr. 2 EStR Anwendung, so dass diese Übertragung möglich ist (vgl. BMF-Schreiben v. 29.02.2008, BStBl I 2008, 495). Die Übertragung in umgekehrter Richtung [...]
Steuertipp vom 14.12.2022

Energiekostenpauschale für ehrenamtlich Tätige

Der Anspruch auf die Energiepreispauschale besteht unabhängig davon, ob die anspruchsberechtigende Tätigkeit haupt- oder ehrenamtlich ausgeübt wird. Entscheidend ist vielmehr, dass eine aktive Erwerbstätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Die Einkünfte ehrenamtlich Tätiger können ganz oder teilweise nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG steuerfrei sein. Mit diesen Einkünften erfüllen sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Energiepreispauschale. Dass die Einkünfte - hier nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG - steuerfrei sind, ist insoweit unerheblich. Die Energiepreispauschale selbst ist jedoch in der Regel steuerpflichtig (vgl. § 119 EStG). Wird eine Tätigkeit ohne Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt, begründet die Tätigkeit keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale. Dies gilt auch für ehrenamtliche Betätigungen. Bei ehrenamtlicher Betätigung überprüft die Steuerverwaltung regelmäßig dann die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn die sich [...]
Steuertipp vom 07.12.2022

Handwerkerleistungen: Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen (vgl. H 7.4 "Fertigstellung" EStH; BMF-Schreiben v. 09.11.2016, Rdnr. 21 "Nicht begünstigte Handwerkerleistungen"). Ein Gebäude ist nach H 7.4 "Fertigstellung" EStH 2015 fertiggestellt, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und das Gebäude bezugsfertig ist. Bezugsfertig ist ein Gebäude, wenn es so weit errichtet ist, dass der Bezug zumutbar ist und nur noch unerhebliche Restarbeiten verbleiben (BFH, Urt. v. 19.07.1985 - III R 139/80, BFH/NV 1986, 325). Ein Gebäude ist nicht fertiggestellt, wenn Türen, Böden und der Innenputz noch fehlen. Der Verweis im BMF-Schreiben auf H 7.4 "Fertigstellung " EStH führt dazu, dass im Anschluss an die Fertigstellung (d.h. nach Bezugsfertigkeit) durchgeführte Arbeiten, wie z.B. die nachträgliche Errichtung [...]
Steuertipp vom 30.11.2022

Lohnsteuerliche Behandlung der Inflationsausgleichsprämie

Im Rahmen des "Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" vom 19.10.2022 (BGBl I 2022, 1743) wurde eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Danach können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG). Hinsichtlich der neuen Steuerbefreiungsvorschrift gilt Folgendes: Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet. Der Arbeitgeber muss die Leistung im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 gewähren. Maßgebend ist der lohnsteuerliche Zufluss nach § 38a Abs. 1 EStG. Bei den 3.000 € handelt es sich um einen Freibetrag. Begünstigt sind Barzuschüsse und Sachbezüge. Die Leistungen kann der Arbeitgeber auch in mehreren Teilbeträgen erbringen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum [...]
Steuertipp vom 23.11.2022

Pflegeleistungen: Außergewöhnliche Belastungen nach § 33a EStG und Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Liegen begünstigte Pflegeleistungen nach § 33 EStG vor, brauchen diese nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Stattdessen können die gesamten Pflegeaufwendungen auf Antrag auch als begünstigte Aufwendungen i.S.v. § 35a Abs. 2 EStG behandelt werden, wenn für die Aufwendungen eine Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar vorgenommen wurde. Liegen keine begünstigten Pflegeleistungen nach § 33 EStG vor, weil z.B. bei der zu pflegenden Person kein Pflegegrad festgestellt wurde, kann lediglich § 35a Abs. 2 Satz 1 zweite Alternative und Satz 2 erste Alternative EStG in Betracht kommen. Pflegegeld Beispiel: Eine pflegebedürftige Steuerpflichtige A (Pflegegrad 2) beantragt anstelle der häuslichen Pflegehilfe (§ 36 SGB XI) ein Pflegegeld nach § 37 SGB XI (selbstbeschaffter Pflegedienst). Im Veranlagungszeitraum erhält sie monatlich 316 €. A nimmt zur Deckung ihres häuslichen Pflege- und Betreuungsbedarfs zusätzlich einzelne Pflegeeinsätze eines [...]
Steuertipp vom 16.11.2022

Verfahren bei fehlerhafter Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP)

Hat der Arbeitgeber die EPP ausbezahlt, ohne dass hierfür sämtliche Voraussetzungen erfüllt waren, ist die EPP vom Arbeitgeber zurückzufordern, wenn der Arbeitnehmer nicht anspruchsberechtigt ist oder der Arbeitnehmer nicht in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis zum Arbeitgeber steht und der Arbeitgeber nicht in den ELStAM als Hauptarbeitgeber angemeldet ist bzw. keine Bestätigung über das erste Dienstverhältnis eines Minijobbers vorliegt (da in diesen Fällen die Auszahlung durch einen anderen Hauptarbeitgeber ohne Veranlagungsverfahren nicht mehr korrigiert werden kann). Bei der Refinanzierung handelt es sich nicht um Lohnsteuer, sondern um einen Kürzungsbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer, weshalb eine Haftung nach § 42d EStG nicht in Betracht kommt. Eine Korrektur der EPP hat über die Lohnsteueranmeldung zu erfolgen, mit der die Refinanzierung geltend gemacht wurde. Die Rückforderung hat daher mittels berichtigter Lohnsteueranmeldung 08/2022 (bzw. drittes [...]
Steuertipp vom 09.11.2022

Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Miteigentumsfällen

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG kann insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden, wenn das Eigentum am begünstigten Objekt mehreren Personen zusteht (§ 35c Abs. 6 Satz 1 EStG). Die auf die energetische Maßnahme entfallenden Aufwendungen sowie der Höchstbetrag der Steuerermäßigung sind den Miteigentümern in diesen Fällen nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zuzurechnen (vgl. BMF-Schreiben v. 14.01.2021 - IV C 1 - S 2296-c/20/10004 :006, BStBl I 2021, 103, Rdnr. 28). Besteht das begünstigte Objekt aus mehreren, getrennten Wohnungen, von denen jeder Miteigentümer eine Wohnung alleine zu eigenen Wohnzwecken nutzt (z.B. Zwei- oder Mehrfamilienhaus), steht jedem Miteigentümer jeweils ein eigener Höchstbetrag der Steuerermäßigung in Höhe von 40.000 € zu (vgl. BMF-Schreiben v. 14.01.2021, Rdnr. 30). Steht das Eigentum am begünstigten Objekt mehreren Personen zu, können die der Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 EStG zugrundeliegenden Aufwendungen [...]
Steuertipp vom 02.11.2022

Vorsteuerkorrektur bei abschnittsweiser Sanierung von Gebäuden

Sofern bei umfassender Sanierung eines Gebäudes über mehrere Jahre und (Wieder-)Verwendung einzelner Gebäudeteile entsprechend dem Sanierungsfortschritt eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse eintritt, kommt in solchen Fällen als Berichtigungsvorschrift § 15a Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 und Abs. 2 UStG in Betracht. Als "Wirtschaftsgut" (und somit Berichtigungsobjekt) im Sinne dieser Norm ist der Teil des Gebäudes zu verstehen, der entsprechend dem Sanierungsfortschritt in Verwendung genommen worden ist. In Abschn. 15a.3 Abs. 2 Satz 2 UStAE ist geregelt, dass, wenn bei einer Gebäudesanierung das Gebäude bereits entsprechend seinem Sanierungsfortschritt verwendet wird, noch bevor die Sanierungsarbeiten insgesamt abgeschlossen sind, bezüglich der Sanierungsarbeiten für jeden gesondert in Verwendung genommenen Teil des Gebäudes ein gesonderter Berichtigungszeitraum anzunehmen ist. Der Berichtigungszeitraum beginnt nach Abschn. 15a.6 Abs. 11 Satz 8 [...]
Steuertipp vom 28.10.2022

Übergang des Gewerbeverlusts einer Kapitalgesellschaft in eine atypisch stille Gesellschaft

Ein für eine Kapitalgesellschaft festgestellter Fehlbetrag i.S.v. § 10a GewStG geht nach Einbringung ihres Betriebs in eine Personengesellschaft nicht auf die Personengesellschaft über. Grund hierfür ist der Umstand, dass der Gewerbebetrieb der Kapitalgesellschaft, der den Verlust erlitten hat, auch nach Einbringung fortbesteht (Gewerbebetrieb kraft Rechtsform, § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG). Ein auf die Kapitalgesellschaft festgestellter Fehlbetrag ist lediglich mit positiven Gewerbeerträgen der Kapitalgesellschaft, nicht hingegen auf Ebene der Personengesellschaft verrechenbar. Somit können, wenn an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung begründet wird, die bis zur Begründung der atypisch stillen Beteiligung entstandenen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags der atypisch stillen Gesellschaft nicht berücksichtigt [...]
Steuertipp vom 19.10.2022

Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Maßnahmen der öffentlichen Hand

Die Anlage 1 zu dem BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (BStBl I 2016, 1213) führt Beispiele an, in denen die Arbeitskosten für Hausanschlüsse an Ver- und Entsorgungsnetze begünstigt sind. Dieses BMF-Schreiben wurde durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2021 (BStBl I 2016, 1494) geändert. Insbesondere wurde die Rdnr. 2 des BMF-Schreibens um folgenden Absatz ergänzt: "Für Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nicht nur einzelnen Haushalten, sondern allen an den Maßnahmen der öffentlichen Hand beteiligten Haushalten zugutekommen, ist eine Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen (z.B. Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes oder Erschließung einer Straße). Insoweit fehlt es an einem räumlich-funktionalen Zusammenhang der Handwerkerleistungen mit dem Haushalt des einzelnen Grundstückeigentümers (BFH, Urt. v. 22.02.2018, BStBl II 2018, 641)." Darüber hinaus wurde in der Rdnr. 22 des BMF-Schreibens vom 09.11.2016 (BStBl I 2016, 1213) der vormalige Satz 3 "Maßnahmen, [...]
Steuertipp vom 12.10.2022

Privates Veräußerungsgeschäft nach Überlassung einer Wohnung an die ehemalige Ehefrau und die gemeinsamen Kinder

Das FG Münster hat mit Urteil vom 19.05.2022 - 8 K 19/20 E - entsprechend der Verwaltungsauffassung - entschieden, dass die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung aufgrund einer Scheidungsfolgenvereinbarung an die ehemalige Ehefrau und die gemeinsamen Kinder keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG darstelle. Im Streitfall hatte der Kläger im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung den hälftigen Miteigentumsanteil seiner ehemaligen Ehefrau an dem betreffenden Wohnhaus entgeltlich erworben, das Objekt anschließend unentgeltlich seiner ehemaligen Ehefrau und den gemeinsamen Kindern zur Nutzung überlassen und letztlich innerhalb von zehn Jahren veräußert. Das Finanzamt hatte den hieraus erzielten Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterworfen. Nach Auffassung des FG Münster ist der Begriff der "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG so zu verstehen wie in § 10e EStG und § 4 [...]
Steuertipp vom 05.10.2022

Höchstbetrag nach § 7g Abs. 1 Satz 4 EStG aufgrund verlängerter Investitionsfristen

Im Zuge verschiedener steuerlicher Corona-Hilfsmaßnahmen wurde die Investitionsfrist des § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG für Investitionsabzugsbeträge (IAB), die in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019 gebildet wurden, von bislang drei auf vier bis sechs Jahre verlängert (§ 52 Abs. 16 Satz 3 bis 5 EStG). Für IAB, die im Wirtschaftsjahr 2017 gebildet wurden, beträgt die Investitionsfrist sechs Jahre, für im Wirtschaftsjahr 2018 gebildete IAB fünf Jahre und für im Wirtschaftsjahr 2019 gebildete IAB vier Jahre. Steuerpflichtige, die in den Jahren 2017 bis 2019 IAB gebildet haben, weil sie in den Jahren 2020 bis 2022 investieren wollten, dann aber wegen der Corona-Krise nicht investieren konnten, haben dadurch die Gelegenheit, die Investitionen im Jahr 2023 ohne negative steuerliche Folgen nachzuholen. Durch diese verlängerten Investitionsfristen erhöht sich für den genannten Zeitraum einmalig auch der in § 7g Abs. 1 Satz 4 EStG genannte Höchstbetrag von 200.000 € auf maximal [...]
Steuertipp vom 28.09.2022

Keine Gewerbesteuerpflicht eines Einbringungsgewinns

Der BFH hat mit Urteil vom 11.07.2019 - I R 26/18 entgegen der Verwaltungsauffassung (Rdnr. 22.07 des Umwandlungssteuererlasses) entschieden, dass ein Einbringungsgewinn I (EBG I, § 22 Abs. 1 UmwStG 2006), der durch die teilweise Veräußerung von Anteilen, die durch Einbringung des gesamten Anteils an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft zum Buchwert an eine natürliche Person ausgegeben wurden, innerhalb der Sperrfrist entsteht, nicht der Gewerbesteuer unterliege. Dies wird damit begründet, dass auch die Einbringung, wäre sie zum gemeinen Wert und nicht zum Buchwert durchgeführt worden, nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre (da der vollständige Mitunternehmeranteil eingebracht wurde). Der BFH hat ferner mit Urteil vom 11.07.2019 - I R 13/18 entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden, dass ein Einbringungsgewinn II (EBG II, § 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) nicht der Gewerbesteuer unterliege. Im Urteilsfall veräußerte eine [...]
Steuertipp vom 21.09.2022

Schenkungsteuer bei Leistungen an eine Kapitalgesellschaft

Bei Leistungen an Kapitalgesellschaften kann eine Schenkung i.S.d. § 7 Abs. 8 ErbStG vorliegen. Danach kann auch die bloße Werterhöhung der Anteile an der Kapitalgesellschaft durch die Einlage eines anderen Gesellschafters oder Dritten schenkungsteuerbar sein. Als Schenkung gilt auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt. Die Regelung erfasst einseitige und damit inkongruente (disquotale) Einlagen von Anteilseignern in die Gesellschaft, die als Reflex eine Werterhöhung der Anteile der übrigen Gesellschafter zur Folge haben. Sofern die Leistung auf eine unmittelbare Bereicherung der Kapitalgesellschaft abzielt, liegt stattdessen eine steuerbare Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die Kapitalgesellschaft selbst vor. Führt ein Gesellschafter einer [...]
Steuertipp vom 14.09.2022

Betriebsaufspaltung: Änderung der Rechtsprechung zur personellen Verflechtung

Der BFH hat mit Urteil vom 16.09.2021 - IV R 7/18 seine bisherige Rechtsprechung zur personellen Verflechtung insofern geändert, als er es nunmehr auch für möglich erachtet, dass die Gesellschafter einer Betriebs-Personengesellschaft mittelbar über eine Kapitalgesellschaft die Geschicke des Besitzunternehmens bestimmen. Der IV. Senat hat die Zustimmung auch der anderen Senate zu dieser Rechtsprechungsänderung eingeholt. Nach bisheriger BFH-Rechtsprechung konnte in diesen Fällen keine Betriebsaufspaltung vorliegen, weil die Gesellschafter der Betriebs-Personengesellschaft bei dieser Konstellation nicht selbst Mitunternehmer der Besitz-Personengesellschaft sind und aufgrund der Intransparenz der zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft hier ein sog. "Durchgriffsverbot" angenommen wurde. Allerdings hatte die bisherige Rechtsprechung für den umgekehrten Fall bei einer nur mittelbaren Beteiligung der Gesellschafter einer Besitz-Personengesellschaft an einer [...]
Steuertipp vom 07.09.2022

Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting

Der BFH hat sich im Urteil vom 28.07.2021 (X R 15/19) mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein rückwirkendes Ereignis beim sog. "Realsplitting" vorliegt. Unterhaltsleistungen zwischen Ehegatten werden unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG beim Leistenden als Sonderausgaben, beim Empfänger als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1a EStG berücksichtigt. Die Voraussetzungen eines rückwirkenden Ereignisses i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AO zur Anerkennung der Unterhaltsleistungen liegen vor, wenn nach Eintritt der Bestandskraft sowohl die Zustimmungserklärung des Empfängers erteilt wird, als auch der Antrag des Leistenden nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG gestellt wird (AEAO zu § 175, Nr. 2.4). Der BFH hat entschieden, dass es auf die tatsächliche Anerkennung der Leistungen als Sonderausgaben beim Leistenden nicht ankommt. Bereits die Einreichung von Antrag samt Zustimmungserklärung des Empfängers sind rechtsgestaltend und [...]
Steuertipp vom 31.08.2022

Anwendung des § 6a GrEStG bei Einzelunternehmen

Gemäß Tz. 2.1 der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 6a GrEStG vom 22.09.2020 (BStBl I 2020, 960) ist die Steuerbefreiung des § 6a GrEStG in Fällen der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft nicht einschlägig. Das FG Sachsen vertritt mit seiner Entscheidung vom 30.06.2021 (2 K 121/21) entgegen der Verwaltungsauffassung die Meinung, dass in Fällen der Ausgliederung zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft auch einer natürlichen Person die Steuerbefreiung des § 6a GrEStG gewährt werden kann. Der BFH hat der unter dem Aktenzeichen II B 47/21 geführten Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamts stattgegeben. Das Revisionsverfahren wird unter dem Aktenzeichen II R 2/22 geführt. Einsprüche ruhen gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 [...]
Steuertipp vom 24.08.2022

Steuerfreier Pflegebonus

Nach § 3 Nr. 11b EStG sind vom Arbeitgeber im Zeitraum vom 18.11.2021 bis 31.12.2022 geleistete zusätzliche Sonderzahlungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in bestimmten Pflegeberufen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise bis zu einem Betrag von insgesamt 4.500 € steuerfrei (steuerfreier Pflegebonus). Der neue Pflegebonus gilt unabhängig von der - bis zum 31.03.2022 befristeten - steuerfreien Corona-Prämie (§ 3 Nr. 11a EStG). Im Gesetzgebungsverfahren wurde die (zunächst beabsichtigte) Voraussetzung, dass die Steuerfreiheit nur gelten soll, wenn die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt, gestrichen. Dementsprechend sind auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers oder Leistungen aufgrund eines Tarifvertrags nach § 3 Nr. 11b EStG steuerfrei. Auch die begünstigten Berufsgruppen wurden ausgeweitet. Unter die neue Steuerbefreiung fallen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Einrichtungen gem. § 3 Nr. [...]
Steuertipp vom 17.08.2022

Abschaffung der bilanzsteuerlichen Abzinsung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2022 (BGBl I 2022, 911) enthält u.a. die Abschaffung der Verpflichtung zur bilanzsteuerlichen Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Die Abschaffung der Abzinsungsverpflichtung ist grundsätzlich erstmals anzuwenden in Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2022 enden (§ 52 Abs. 12 EStG; kalendergleiches Wirtschaftsjahr 2023 bzw. abweichendes Wirtschaftsjahr 2022/2023). Auf (formlosen) Antrag ist die neue Fassung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG auch bereits für frühere Wirtschaftsjahre anzuwenden. Die Steuerpflichtigen haben daher die Möglichkeit, auch rückwirkend in allen offenen Fällen auf eine Abzinsung von Verbindlichkeiten zu verzichten, sofern dies verfahrensrechtlich noch möglich ist. Das Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG n.F. kann allerdings für alle zurückliegenden Wirtschaftsjahre nur einheitlich ausgeübt werden. Das heißt, es ist nicht möglich, in einem [...]
Steuertipp vom 10.08.2022

Geringfügige Beschäftigung: Einführung einer dynamischen Geringfügigkeitsgrenze

Im Zusammenhang mit der Anhebung des Mindestlohns zum 01.10.2022 wurden Änderungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse vorgenommen. Zukünftig wird zum einen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr durch einen statischen Wert bestimmt, sondern durch § 8 Abs. 1a SGB IV (neu) dynamisch ausgestaltet. Zum anderen wurde durch § 8 Abs. 1b SGB IV (neu) die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt, um zu verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Im Gegensatz zur bisherigen festen Arbeitsentgeltgrenze (bis einschließlich September 2022: 450 €) werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Zukunft an eine dynamische Geringfügigkeitsgrenze geknüpft. Diese Grenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum gesetzlichen Mindestlohn (entspricht einer monatlichen Arbeitszeit von 43 [...]
Steuertipp vom 03.08.2022

Energiepreispauschale im Vorauszahlungsverfahren

Auszug aus den FAQ "Energiepreispauschale (EPP)" des BMF: Die Minderung der Einkommensteuervorauszahlung für den 10.09.2022 hat durch Allgemeinverfügung nach § 118 Satz 2 AO oder durch geänderten Vorauszahlungsbescheid zu erfolgen. Die obersten Finanzbehörden der Länder entscheiden über das Vorgehen jeweils in eigener Zuständigkeit. Herabsetzung durch Vorauszahlungsbescheid: Es wird ein entsprechend geänderter Vorauszahlungsbescheid für den 10.09.2022 verschickt. Ab dem 10.12.2022 sind regelmäßig die bisher festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu entrichten. Herabsetzung durch Allgemeinverfügung: Sachlich zuständig für den Erlass der Allgemeinverfügung ist jeweils die oberste Landesfinanzbehörde. In der Regel veröffentlichen die Länder eine abgestimmte inhaltsgleiche Allgemeinverfügung. Die Allgemeinverfügung ist im Bundessteuerblatt und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zu veröffentlichen. Sie gilt am Tag nach der Herausgabe [...]
Steuertipp vom 27.07.2022

Gewährung Kinderbonus 2022

Für Familien wird im Jahr 2022 für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 € gezahlt. Dieser Bonus wird im Juli 2022 gemeinsam mit dem Kindergeld durch die Familienkassen ausgezahlt. Kinder, für die im Juli 2022 kein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden ebenfalls berücksichtigt, wenn für sie in einem anderen Monat des Jahres 2022 ein Kindergeldanspruch besteht. Der Kinderbonus ist als Steuervergütung Teil des steuerlichen Familienleistungsausgleichs. Er wird im Rahmen der bei der Einkommensteuerveranlagung durchzuführenden Vergleichsberechnung (sog. Günstigerprüfung) zusammen mit dem Kindergeld [...]
Steuertipp vom 20.07.2022

Anhebung Entfernungspauschale

Angesichts der gestiegenen Spritpreise wurde die für 2024 vorgesehene befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) vorgezogen. Sie wird rückwirkend ab dem 01.01.2022 auf 38 Cent erhöht. Mit Inkrafttreten dieser Regelung kann im darauffolgenden Monat die Anpassung eines Freibetrags im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragt werden. Die höhere Entfernungspauschale für Fernpendler wirkt sich aber wegen des ebenfalls erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrags nur insoweit aus, als der Erhöhungsbetrag den Betrag von 200 € überschreitet. Von der vorgezogenen Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer sind auch umfasst Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sowie die bis 2026 befristete Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie (§§ 101 bis 109 [...]
Steuertipp vom 13.07.2022

Auszahlung des Kindergelds an den Arbeitgeber bei Nettolohnvereinbarung

Das FG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 11.11.2021 (14 K 2577/20 E) entschieden, dass bei einer Nettolohnvereinbarung der Bruttoarbeitslohn zu reduzieren ist, wenn das dem Arbeitnehmer zustehende Kindergeld aufgrund einer Abtretung vereinbarungsgemäß an den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Nach Ansicht des FG sind die Auszahlungen des Kindergelds an den Arbeitgeber als negative Einnahmen bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, da es sich bei Einkommensteuererstattungen im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung um die Rückzahlung von überzahltem Arbeitslohn handelt, die als negative Einnahmen oder Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Hierbei hält das FG die Rechtsauffassung, dass es sich um negative Einnahmen handelt, für vorzugswürdig. Allein der Umstand, dass das Kindergeld kein Teil des Arbeitslohns, sondern eine Steuervergütung (§ 31 Satz 3 EStG) ist, steht dieser Würdigung nicht [...]
Steuertipp vom 06.07.2022

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für ein Hausnotrufsystem

Das FG Sachsen entschied mit Urteil vom 14.10.2020 (2 K 323/20), dass Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem auch außerhalb des sog. "Betreuten Wohnens" als haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.d. § 35a Abs. 2 EStG zu berücksichtigen seien. In dieser Entscheidung geht es um Hausnotrufsysteme, die in einem außerhalb eines "Betreuten Wohnens" befindlichen Haushalt eines Steuerpflichtigen installiert sind und lediglich in der Gerätebereitstellung und der 24-Stunden-Zentrale (permanente Rufbereitschaft) bestehen. Dabei gehören die Entgegennahme und Übermittlung des eingegangenen Notrufs in einer außerhalb des Haushalts belegenen Servicezentrale, nicht aber die letztliche Hilfeleistung zum Bestandteil der vergüteten Leistung, da diese von einem Dritten erbracht wird. Das Revisionsverfahren ist unter dem Az. VI R 7/21 beim BFH anhängig. Ein weiteres Verfahren ist unter dem Az. VI R 14/21 beim BFH anhängig. Einspruchsverfahren ruhen insoweit gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 [...]
Steuertipp vom 29.06.2022

Abzug von Schuldzinsen nach Übergang zu einem Liebhaberei-Betrieb

Schuldzinsen aus einem betrieblichen Schuldüberhang (= Verbindlichkeiten sind höher als der Verkehrswert des Aktivvermögens im Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei) sind auch nach dem Übergang zu einem Liebhabereibetrieb nachträgliche Betriebsausgaben (BFH, Urt. v. 15.05.2002 - X R 3/99, BStBl II, 809 und vom 31.07.2002 - X R 48/99, BStBl II 2003, 282; H 24.2 unter "Nachträgliche Betriebsausgaben/Werbungskosten"). Beispiel: Der verlustbringende Handel des S mit Edelsteinen wandelte sich nach Ablauf der Anlaufphase am 31.12.2020 zum Liebhabereibetrieb. Eine gedachte Aufgabebilanz zu Verkehrswerten zum 31.12.2020 wird wie folgt dargestellt: Anlagevermögen + 100.000 € Umlaufvermögen + 50.000 € Verbindlichkeiten ./. 600.000 € Schuldüberhang ./. 450.000 € Lösung: Die Schuldzinsen sind anteilig, soweit sie auf den Schuldüberhang entfallen, nachträgliche Betriebsausgaben. Von den 40.000 € Schuldzinsen sind deshalb 75 % (450.000 € Schuldüberhang: 600.000 € [...]
Steuertipp vom 22.06.2022

Nutzung eines Fahrzeugs des Betriebsvermögens im Rahmen unterschiedlicher Einkunftsarten

Wird ein betriebliches Fahrzeug auch im Rahmen anderer Einkunftsarten genutzt, ist für diese Fahrten ein zusätzlicher Nutzungswert anzusetzen. Die Bewertung der zusätzlichen Nutzung erfolgt aus Vereinfachungsgründen mit 0,001 % des inländischen Listenpreises pro gefahrenem Kilometer. Dieser sich so ergebende Nutzungswert stellt zugleich Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben im Rahmen der anderen Einkunftsart dar. Auf den Ansatz einer zusätzlichen Entnahme kann aus Vereinfachungsgründen verzichtet werden, soweit die Aufwendungen bei der anderen Einkunftsart keinen Abzugsbeschränkungen unterliegen und dort nicht abgezogen [...]
Steuertipp vom 15.06.2022

Berücksichtigung des Anspruchs auf Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung

Mit Urteil vom 26.05.2021 (III R 50/19) hat der BFH entschieden, dass bei der Günstigerprüfung nach § 31 EStG der Anspruch auf Kindergeld für die Kalendermonate, für die aufgrund von § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des StUmgBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682 = BStBl I 2017, 865) keine Zahlung erfolgte, mit "0 €" zu erfassen ist. Der BFH bestätigt damit das Urteil des Hessischen FG vom 17.09.2019 (6 K 174/19). Das Urteil ist im BStBl II 2022, 58, veröffentlicht worden und damit allgemein anzuwenden. Das Urteil hat aber auf die Veranlagungszeiträume ab 2019 keine Auswirkungen, da sich die Rechtslage durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialmissbrauch vom 11.07.2019 (BGBl I 2019, 1066) geändert hat. Durch § 31 Satz 5 EStG unterbleibt eine Hinzurechnung für die Kalendermonate, in denen ein Anspruch auf Kindergeld besteht, der wegen § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG jedoch nicht ausgezahlt wurde. Die Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG erfolgt somit lediglich in Höhe des [...]
Steuertipp vom 08.06.2022

Mindestwert bei der neuen Bewertung von bebauten Grundstücken

Der für ein bebautes Grundstück anzusetzende Wert darf nicht geringer sein als 75 % des Werts, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre (§ 247 BewG). Mit dem Abschlag von 25 % vom Wert des unbebauten Grundstücks werden insbesondere die üblichen Freilegungskosten (z.B. Abrisskosten) typisierend berücksichtigt. Die Berücksichtigung tatsächlich anfallender Freilegungskosten kommt nicht in Betracht. Die bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern i.S.d. § 249 Abs. 2 und 3 BewG anzuwendenden typisierenden Umrechnungskoeffizienten bei abweichender Grundstücksgröße nach Anlage 36 zum BewG sind auch im Rahmen der Bestimmung des Mindestwerts zu berücksichtigen. Der im Rahmen des Ertragswertverfahrens nach den §§ 252 ff. BewG für ein Einfamilienhaus ermittelte Grundsteuerwert beträgt 650.600 €. Das Grundstück hat eine Grundstücksgröße von 920 m². Der Bodenrichtwert beträgt 1.200 €/m². Aus Anlage 36 zum BewG ergibt sich [...]
Steuertipp vom 25.05.2022

Rückwirkender Teilwertansatz bei Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

Der XI. Senat des BFH hat entschieden, dass ein Sperrfristverstoß gem. § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG (sog. Körperschaftsteuerklausel) ausgeschlossen ist, wenn eine vermögensmäßig zu 100 % an einer GmbH & Co. KG beteiligte Kapitalgesellschaft ein Wirtschaftsgut zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG in das Gesamthandsvermögen dieser KG überträgt und anschließend einen Teil ihres Mitunternehmeranteils an eine weitere Kapitalgesellschaft vollentgeltlich veräußert (BFH, Urt. v. 18.08.2021 - XI R 43/20; v. 18.08.2021 - XI R 20/19, NV). Der Wortlaut des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG sei zwar erfüllt, aber im Wege der teleologischen Reduktion dahingehend einzuschränken, dass ein rückwirkender (einkommenserhöhender) Ansatz von Teilwerten ausgeschlossen sei, wenn die vollentgeltliche Übertragung von (Mitunternehmer-)Anteilen durch den Einbringenden an eine Körperschaft innerhalb der Sperrfrist im Ergebnis zu einer Aufdeckung der stillen Reserven in den zuvor eingebrachten [...]
Steuertipp vom 01.06.2022

Verfahren zur Energiepreispauschale bei Gewinneinkünften

Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt Steuerpflichtige i.S.d. § 1 Abs. 1 EStG, die im Veranlagungszeitraum (VZ) 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder aus § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielen. § 112 - neu - EStG regelt, dass Anspruchsberechtigten einmalig für den VZ 2022 eine Energiepreispauschale von 300 € gewährt wird. Die Energiepreispauschale steht jedem Anspruchsberechtigten nur einmal zu. Das gilt auch, wenn im VZ 2022 neben Einkünften aus § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Gewinneinkünfte bezogen werden. § 118 - neu - EStG beinhaltet die Regelung zur Auszahlung der Energiepreispauschale für die Einkommensteuervorauszahlenden. Einkommensteuervorauszahlungen werden quartalsweise festgesetzt. Die bereits für das dritte Quartal 2022 festgesetzten Vorauszahlungen der Anspruchsberechtigten werden für den 10.09.2022 jeweils um 300 € gekürzt. Bei Anspruchsberechtigten, für die für den 10.09.2022 weniger als 300 € an Vorauszahlungen festgesetzt wurden, mindert [...]
Steuertipp vom 25.05.2022

Rückwirkender Teilwertansatz bei Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

Der XI. Senat des BFH hat entschieden, dass ein Sperrfristverstoß gem. § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG (sog. Körperschaftsteuerklausel) ausgeschlossen ist, wenn eine vermögensmäßig zu 100 % an einer GmbH & Co. KG beteiligte Kapitalgesellschaft ein Wirtschaftsgut zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG in das Gesamthandsvermögen dieser KG überträgt und anschließend einen Teil ihres Mitunternehmeranteils an eine weitere Kapitalgesellschaft vollentgeltlich veräußert (BFH, Urt. v. 18.08.2021 - XI R 43/20; v. 18.08.2021 - XI R 20/19, NV). Der Wortlaut des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG sei zwar erfüllt, aber im Wege der teleologischen Reduktion dahingehend einzuschränken, dass ein rückwirkender (einkommenserhöhender) Ansatz von Teilwerten ausgeschlossen sei, wenn die vollentgeltliche Übertragung von (Mitunternehmer-)Anteilen durch den Einbringenden an eine Körperschaft innerhalb der Sperrfrist im Ergebnis zu einer Aufdeckung der stillen Reserven in den zuvor eingebrachten [...]
Steuertipp vom 20.05.2022

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Das BMF hat mit Schreiben vom 17.03.2022 (IV C 4 - S 2223/19/ 10003 :013) und vom 31.03.2022 (IV C 2 - S 1900/22/10045 :001) auf seinen Internetseiten steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht. Des Weiteren wurde dort am 26.04.2022 ein Frage-Antwort-Katalog (FAQ "Ukraine" (Steuern)) veröffentlicht, der einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten und Antworten auf häufig in diesem Zusammenhang auftretende Fragen bietet. Die FAQ sind abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-ukraine-steuern.html. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise. Die Entscheidung im steuerlichen Einzelfall trifft das zuständige Finanzamt. Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen werden stetig in das Dokument [...]
Steuertipp vom 11.05.2022

Verlängerung der Erklärungsfristen

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drucks. 20/1111). Ein Schwerpunkt ist die nochmalige Verlängerung der gesetzlichen Steuererklärungsfristen für den VZ 2020 bei Beauftragung von Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Auch für die VZ 2021 und 2022 sollen die Steuererklärungsfristen für steuerlich Beratene und Unberatene verlängert werden. Entsprechend soll sich der Beginn der Vollverzinsung für die VZ 2020 bis 2022 verschieben. Steuerlich Beratene Geplant sind für die Veranlagungszeiträume: 2020: 31.08.2022 (für Land- und Forstwirtschaft (LuF) 31.01.2023) 2021: 30.06.2023 (LuF 30.11.2023) 2022: 30.04.2024 (LuF 30.09.2024) Steuerlich Unberatene Geplant sind für die Veranlagungszeiträume: 2021: 30.09.2022 (LuF 31.03.2023) 2022: 31.08.2023 (LuF 28.02.2024) Da das Gesetzgebungsverfahren möglicherweise nicht bis zum 31.05. abgeschlossen ist, enthält das BMF-Schreiben vom 01.04.2022 (IV [...]
Steuertipp vom 04.05.2022

Weitere unschädliche Nebentätigkeiten bei der erweiterten Grundstückskürzung

Bei der Beurteilung, ob die erweiterte Grundstückskürzung zu gewähren ist, durfte das Grundstücksunternehmen bisher bereits weitere unschädliche, aber gewerbesteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, z.B. die Verwaltung von Kapitalvermögen. Mit der Gesetzesänderung werden nunmehr weitere unschädliche, aber gewerbesteuerpflichtige Nebentätigkeiten aufgenommen, die für die erweiterte Grundstückskürzung nunmehr unschädlich sind. Im Einzelnen unschädlich sind: In Verbindung mit der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes erzielte Einnahmen aus der Lieferung von Strom - im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i.S.d. § 3 Nr. 21 EEG, z.B. einer Photovoltaikanlage (nicht aber einem Blockheizkraftwerk), oder - aus dem Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder. Diese Einnahmen dürfen im Wirtschaftsjahr zusammen nicht höher als 10 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes [...]
Steuertipp vom 27.04.2022

Anwendung des § 165 Abs. 1 Satz 1 AO bei Handwerkerleistungen

Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a EStG wird vorausgesetzt, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG). Auf Verlangen des Finanzamts muss der Steuerpflichtige die Nachweise - auch nach Wegfall der Belegvorlagepflicht und der stattdessen vorgesehenen Belegvorhaltepflicht - vorlegen können. Sofern der Steuerpflichtige auf Nachfrage des Finanzamts die erforderlichen Belege nicht vorlegen kann (da ihm diese selbst noch nicht vorliegen), kann die Einkommensteuerfestsetzung wegen der dem Finanzamt noch nicht vorliegenden Jahresabrechnung bzw. Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters gem. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO als vorläufig durchgeführt erklärt werden. In diesen Fällen ist bis zu einem Eingang der Jahresabrechnung bzw. der -bescheinigung des Vermieters oder Verwalters beim Finanzamt ungewiss, ob ein Anspruch auf [...]
Steuertipp vom 20.04.2022

Überwachung von Grundstücksteilen von untergeordnetem Wert (§ 8 EStDV)

Gemäß § 8 EStDV brauchen eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstückes (relative Grenze) und nicht mehr als 20.500 € (Wertgrenze) beträgt. Die Wertgrenze ist seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 1996 nahezu unverändert geblieben. Angesichts der Entwicklung der Grundstückspreise seit 1996 ist davon auszugehen, dass viele Grundstücksteile, die in einem zurückliegenden VZ unter die Regelung des § 8 EStDV fielen, mittlerweile die Wertgrenze erreicht haben. Bei den unter § 8 EStDV fallenden Grundstücksteilen handelt es sich um Privatvermögen. Die grundstücksbezogenen Aufwendungen (einschließlich AfA) sind nach R 4.7 Abs. 2 Satz 4 EStR trotzdem Betriebsausgaben. Die relative Grenze von einem Fünftel ist nur nach einer Änderung der Nutzungsverhältnisse zu überprüfen. Die Aufteilung der Grundstücksteile erfolgt im Regelfall anhand der [...]
Steuertipp vom 13.04.2022

Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von „Kryptowährungen“

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11.06.2021 (5 K 1996/19) entschieden, dass die sog. "Kryptowährungen" sonstige Wirtschaftsgüter i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darstellen und somit die Veräußerung der "Kryptowährungen" zu sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) führen, sofern der Erwerb und die Veräußerung der jeweiligen Einheiten innerhalb von zwölf Monaten stattfinden. Außerdem begründen Schwierigkeiten bei der Aufdeckung von Veräußerungsgeschäften kein strukturelles Vollzugsdefizit. Dabei sei es unerheblich, dass sich die meisten Handelsplattformen im Ausland befinden. Denn bei Auslandssachverhalten bestehe eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen (§ 90 Abs. 2 AO). Die gegen das Urteil eingelegte Revision beim BFH (IX R 27/21) wurde zurückgenommen, so dass das Urteil des FG Baden-Württemberg rechtskräftig [...]