Thema der Woche vom 20.10.2021
Das FG Köln hat entschieden, dass in Ausnahmefällen Anwaltskosten (hier: für ein Disziplinarverfahren durch strafbaren Kommentar in den sozialen Medien) als Werbungskosten geltend gemacht werden können. FG Köln, Urt. v. 17.06.2021 - 14 K 997/20 Hintergrund Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Strafverteidigungskosten nur dann als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein betriebliches oder berufliches Verhalten veranlasst war. Die vorgeworfenen Handlungen müssen in Ausübung - und nicht nur bei Gelegenheit - der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit begangen worden sein (BFH, Urt. v. 16.04.2013 - IX R 5/12, BStBl II 2013, 806; BFH, Beschl. v. 13.12.2016 - VIII R 43/14, BFH/NV 2017, 569). Nicht ausreichend für die Annahme eines Veranlassungszusammenhangs ist es, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass die [...]