Mit der vorgesehenen Abschaffung der Eigenheimzulage wird der Weg des umfassenden Abbaus steuerlicher Subventionen und Ausnahmetatbestände konsequent fortgesetzt.
Nach dem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 ist die Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 01.01.2006 vereinbart. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Bauherren, die vor dem 01.01.2006 mit der Herstellung beginnen,
und Erwerber, die vor dem 01.01.2006 den notariellen Kaufvertrag
abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch
auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des
Das Jahr der Fertigstellung/Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten) oder des Einzugs hat für die Frage, welche Regelungen gelten, keine Bedeutung.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|