Änderung
einer Lohnsteueranmeldung zuungunsten und zugunsten des Arbeitgebers
Mit Urteil vom 30.10.2008 - VI R 10/05 (BStBl II 2009, 354)
hat der BFH entschieden, dass eine Änderung der Festsetzung der
Lohnsteuerentrichtungsschuld unter den Voraussetzungen des § 164
Abs. 2 Satz 1 AO auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der
Lohnsteuerbescheinigung möglich ist. Im Urteilsfall wurde die Änderung
einer Lohnsteueranmeldung zuungunsten des Arbeitgebers als zulässig angesehen,
solange der Vorbehalt der Nachprüfung noch wirksam ist. Damit hat der
BFH bestätigt, dass Nachforderungen für zu wenig einbehaltene
Lohnsteuer neben dem Haftungsverfahren nach § 42dEStG auch durch
Änderung einer Lohnsteueranmeldung zuungunsten des Arbeitgebers
geltend gemacht werden können.
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