Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften ab 31.12.2016
Mit BMF-Schreiben vom 26.11.2010 (BStBl I 2010, 1342) hat die Verwaltung die Grundsätze zur Aufbewahrung der mittels Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern und Wegstreckenzählern erfassten Geschäftsvorfälle festgelegt. Nach der in diesem Schreiben enthaltenen Übergangsregelung hatten die Steuerpflichtigen bis zum 31.12.2016 die Möglichkeit, alte Geräte, die den Anforderungen nicht entsprachen, weiterhin in ihren Betrieben einzusetzen; Softwareanpassungen und Speichererweiterungen hatten jedoch mit der Maßgabe zu erfolgen, dass die konkretisierten gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
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