Mit dem Urteil vom 25.11.2009 - I R 72/08 (BStBl II 2010,
Damit widerspricht der BFH der Verwaltungsauffassung, die bei einer Auslagerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in zeitlichem Zusammenhang mit einem Einbringungsvorgang einen Gesamtplan unterstellt, mit der Folge, dass nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übergehen und deshalb eine Buchwertfortführung nach § 20 UmwStG nicht möglich ist.
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