Um- oder Neubaukosten eines Hauses oder einer Wohnung können
im Veranlagungszeitraum der Zahlung eine außergewöhnliche Belastung
i.S.d. § 33 EStG darstellen, soweit die Baumaßnahme durch die
Behinderung bedingt ist. Die sog. Gegenwerttheorie steht in diesen
Fällen einem Abzug nicht entgegen. Es ist auch nicht erforderlich,
dass die Behinderung auf einem nicht vorhersehbaren Ereignis beruht
und deshalb ein schnelles Handeln des Betroffenen oder seiner Angehörigen
geboten ist. Auch die Frage nach zumutbaren Handlungsalternativen
stellt sich in solchen Fällen nicht (BFH, Urt. v. 24.02.2011, BStBl
II 2011,
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