Besuch
einer europäischen Auslandsschule: Beabsichtigter Schulabschluss
entscheidend
Aufgrund der EuGH-Entscheidungen vom 11.09.2007 (Rs. C-318/05
und Rs. C-76/05) ist § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG durch das JStG 2009
geändert worden. Die Neuregelung hat insbesondere Einfluss auf
den steuerrechtlichen Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen
an Schulen im europäischen Ausland und gilt insoweit grundsätzlich
seit dem Veranlagungszeitraum 2008, aufgrund einer Übergangsregelung
jedoch auch für 2007 (§ 52 Abs. 24bEStG).
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