Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
eines Unternehmers unterliegen gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG einer
Abzugsbeschränkung - analog zur Pendlerpauschale bei Arbeitnehmern. Diese
Abzugsbeschränkung kommt bisher auch zur Anwendung, wenn der Unternehmer
mehrere Betriebsstätten hat. Für den Arbeitnehmerbereich hat der
BFH mit den Urteilen vom 09.06.2011 - VI R 58/09, VI R 36/10 und
VI R 55/10 (BStBl II 2012,
Ob sich diese Urteile auch auf den betrieblichen Bereich in der Weise auswirken, dass nur noch Fahrten zu einer (Haupt-)Betriebsstätte der Abzugsbeschränkung unterliegen, ist noch ungeklärt.
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