Der BFH hat mit Urteilen vom 23.03.2016 - IV R 9/14 (BStBl II 2016,
Die BFH-Urteile sind mit Veröffentlichung im BStBl allgemein anzuwenden. Die frühere Verwaltungsauffassung wurde mit BMF-Schreiben vom 20.03.2017 -
Bei der nachträglichen Bildung eines Investitionsabzugsbetrags sind jedoch folgende Grundsätze zu beachten:
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