Aufwendungen zur sog. Basisversorgung können ab 2005 in bestimmtem Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden. Zur Basisversorgung gehören nur (abschließende Aufzählung):
Hinweis: Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung gehören nicht zur sog. Basisversorgung.
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