Gemäß dem Urteil des BFH vom 16.03.2017 - IV R 31/14 (BStBl II 2019, 24) und dem neuen Realteilungserlass (BMF-Schreiben v. 19.12.2018 - IV C 6 - S 2242/07/10002, BStBl I 2019,
Die Mitnahme und die anschließende weitere betriebliche Verwendung von Wirtschaftsgütern aus seinem Sonderbetriebsvermögen bei der "alten" Mitunternehmerschaft fällt dabei nicht unter § 16 Abs. 3 EStG, sondern unter § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG (in der "umgekehrten" Variante; siehe das o.g. BMF-Schreiben v. 19.12.2018, Rdnr. 5).
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|