Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Mit dem BMF-Schreiben vom 6.10.2017 - IV C 6 - S 2145/07/10002: 019 (BStBl I 2017, 1320) wurde das bisherige umfangreiche Anwendungsschreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer grundlegend aktualisiert und an die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung angepasst. Dabei haben sich gegenüber dem bisherigen Anwendungsschreiben insbesondere nachfolgende Änderungen ergeben:
Prüfreihenfolge Mittelpunkt/anderer Arbeitsplatz: Bereits eingangs wird klargestellt, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann in voller Höhe steuerlich zu berücksichtigen sind, wenn das Arbeitszimmer zwar den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt, zugleich aber ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Folge: Das Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes ist nur dann schädlich, wenn das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt bildet.
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