Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
16.07.2009 (BGBl I 2009,
Der maschinelle Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der beschränkten
Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3, 4, 4a EStG)
ist nach dem Vorläufigkeitskatalog im BMF-Schreiben vom 16.05.2011
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Die beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerden (
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